G-BA2021

Natrium-Zirkonium-Cyclosilikat bei Hyperkaliämie: G-BA

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2021 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Natrium-Zirkonium-Cyclosilikat (Handelsname Lokelma) abgeschlossen. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Beschlusses.

Die Hyperkaliämie ist eine potenziell lebensbedrohliche Elektrolytstörung, die häufig im Rahmen einer chronischen Nierenerkrankung oder Herzinsuffizienz auftritt. Eine effektive medikamentöse Senkung des Kaliumspiegels ist essenziell, um schwerwiegende kardiale Arrhythmien zu vermeiden.

Das Verfahren zur Nutzenbewertung wurde im April 2021 eingeleitet. Nach Veröffentlichung der IQWiG-Nutzenbewertung und einer mündlichen Anhörung erfolgte die finale Beschlussfassung und das Inkrafttreten im September 2021.

Empfehlungen

Das vorliegende Dokument formuliert die administrativen Rahmenbedingungen für den Einsatz des Präparats:

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Beschluss ist der Wirkstoff für folgende Indikation vorgesehen:

  • Behandlung einer Hyperkaliämie

  • Beschränkung der Anwendung auf erwachsene Personen

Verfahrensstatus und Vergleichstherapie

Das Nutzenbewertungsverfahren ist offiziell abgeschlossen. Die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie und das genaue Ausmaß des Zusatznutzens sind in den detaillierten Anlagen der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) hinterlegt.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Natrium-Zirkonium-Cyclosilikat (Lokelma) gemäß Fachinformation ausschließlich für erwachsene Personen mit Hyperkaliämie indiziert ist. Für detaillierte Informationen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie verweist der G-BA auf die vollständige Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokument ist das Medikament zur Behandlung der Hyperkaliämie bei erwachsenen Personen indiziert.

Der Wirkstoff wird von der AstraZeneca GmbH unter dem Handelsnamen Lokelma vertrieben.

Ja, das Verfahren des G-BA wurde mit der Beschlussfassung am 16.09.2021 offiziell beendet.

Die Details zur zweckmäßigen Vergleichstherapie sind in den tragenden Gründen zum Beschluss der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) dokumentiert.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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