G-BA2021

Imlifidase bei Nierentransplantation: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Imlifidase. Der Wirkstoff wird unter dem Handelsnamen Idefirix vertrieben.

Imlifidase wird zur Desensibilisierung bei hochimmunisierten Personen vor einer Nierentransplantation eingesetzt. Durch die Spaltung von IgG-Antikörpern soll eine hyperakute Abstoßungsreaktion verhindert und die Transplantation ermöglicht werden.

Das Medikament ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Das Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V wurde im Jahr 2021 abgeschlossen.

Empfehlungen

Da es sich bei dem vorliegenden Dokument um eine administrative Verfahrensdokumentation des G-BA handelt, werden keine direkten klinischen Therapieempfehlungen ausgesprochen. Die Dokumentation beschreibt den formalen Rahmen der Nutzenbewertung.

Verfahrensstatus und Befristung

Der G-BA hat folgende Eckpunkte zum Beschluss festgelegt:

  • Die finale Beschlussfassung zur Nutzenbewertung erfolgte am 02.09.2021.

  • Der Beschluss ist befristet und gilt bis zum 15.10.2026.

  • Es liegt ein weiterer Beschluss zur Änderung der Befristung der Geltungsdauer vor (datiert auf den 19.03.2026).

Orphan-Drug-Status

Imlifidase wird im Rahmen der Nutzenbewertung nach dem 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Verfahrensordnung (VerfO) behandelt. Dies bestätigt den Status als Orphan Drug (Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens).

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Imlifidase (Idefirix) den regulatorischen Status eines Orphan Drugs besitzt und der G-BA-Beschluss zur Nutzenbewertung bis Oktober 2026 befristet ist. Für den klinischen Einsatz zur Desensibilisierung bei Nierentransplantationen gelten die spezifischen Vorgaben der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie.

Häufig gestellte Fragen

Laut den Dokumenten des G-BA wird Imlifidase zur Desensibilisierung bei einer Nierentransplantation angewendet. Es ist als Arzneimittel für seltene Leiden (Orphan Drug) zugelassen.

Der ursprüngliche Beschluss des G-BA vom September 2021 ist befristet. Die Befristung des Beschlusses ist auf den 15.10.2026 datiert.

Ja, aus der Nutzenbewertung geht hervor, dass Imlifidase als Orphan Drug eingestuft ist. Die Bewertung erfolgte nach den entsprechenden Sonderregelungen der Verfahrensordnung des G-BA.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Imlifidase (Desensibilisierung bei Nierentransplantation) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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