G-BA2020

Naldemedin bei Opioid-induzierter Obstipation: G-BA

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Opioid-induzierte Obstipation (OIC) ist eine häufige und belastende Nebenwirkung der medikamentösen Schmerztherapie mit Opioiden. Sie entsteht durch die Bindung der Opioide an periphere Rezeptoren im Gastrointestinaltrakt, was die Darmmotilität verringert.

Wenn herkömmliche Abführmittel (Laxanzien) nicht ausreichend wirken, kommen spezifische Medikamente wie peripher wirkende µ-Opioid-Rezeptor-Antagonisten (PAMORA) zum Einsatz. Zu dieser Wirkstoffklasse gehört Naldemedin.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2020 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Naldemedin (Handelsname Rizmoic) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten und der Indikationsstellung dieses Beschlusses.

Empfehlungen

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut Beschluss des G-BA wird Naldemedin (Rizmoic) für eine spezifische Indikation im Rahmen der Schmerztherapie bewertet. Die Fachinformation definiert folgende Kriterien für den Einsatz:

  • Die Anwendung erfolgt zur Behandlung der Opioid-induzierten Obstipation (OIC).

  • Das Medikament ist ausschließlich für erwachsene Personen vorgesehen.

  • Voraussetzung für den Einsatz ist, dass die Betroffenen früher bereits mit einem Abführmittel (Laxans) behandelt wurden.

Verfahrensstatus

Das Nutzenbewertungsverfahren für Naldemedin wurde am 5. November 2020 abgeschlossen. Der entsprechende Beschluss wurde in die Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen.

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💡Praxis-Tipp

Der G-BA-Beschluss hebt durch die Definition des Anwendungsgebiets hervor, dass Naldemedin nicht als Erstlinientherapie bei einer Opioid-induzierten Obstipation vorgesehen ist. Voraussetzung für den bestimmungsgemäßen Einsatz ist laut Indikationsstellung, dass zuvor bereits ein Therapieversuch mit einem herkömmlichen Abführmittel stattgefunden hat.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA wird Naldemedin zur Behandlung der Opioid-induzierten Obstipation (OIC) eingesetzt.

Das Anwendungsgebiet gemäß G-BA-Dokumentation beschränkt sich auf die Behandlung von erwachsenen Personen.

Das Dokument des G-BA spezifiziert, dass Naldemedin für Personen vorgesehen ist, die früher bereits mit einem Abführmittel behandelt wurden. Ein direkter Einsatz als Erstlinientherapie wird in der Indikationsstellung nicht beschrieben.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Naldemedin (Opioid-induzierte Obstipation) (G-BA, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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