G-BA2021

Nivolumab bei Magenkarzinom: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2022 ein Nutzenbewertungsverfahren für den monoklonalen Antikörper Nivolumab (Opdivo) abgeschlossen. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten und der Indikationsbeschreibung des G-BA-Beschlusses.

Das Verfahren bezieht sich auf ein neues Anwendungsgebiet in der onkologischen Therapie. Es betrifft fortgeschrittene Tumoren im oberen Gastrointestinaltrakt, für die neue immunonkologische Behandlungsoptionen geprüft wurden.

Spezifisch geht es um Adenokarzinome, die bestimmte molekularpathologische Eigenschaften aufweisen. Die Bewertung ordnet den Wirkstoff in die Erstlinientherapie in Kombination mit etablierten Chemotherapien ein.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert ein präzises Anwendungsgebiet für den Einsatz von Nivolumab.

Zugelassene Indikation

Laut Beschluss ist Nivolumab für die Erstlinienbehandlung von Erwachsenen mit folgenden onkologischen Erkrankungen indiziert:

  • Fortgeschrittene oder metastasierte Adenokarzinome des Magens

  • Adenokarzinome des gastroösophagealen Übergangs

  • Adenokarzinome des Ösophagus

Molekularpathologische Voraussetzungen

Für den Einsatz in diesem Anwendungsgebiet müssen gemäß den Dokumenten folgende Tumor-Eigenschaften vorliegen:

  • HER2-negativer Rezeptorstatus

  • PD-L1-Expression mit einem Combined Positive Score (CPS) von ≥ 5

Kombinationstherapie

Es wird festgehalten, dass der Einsatz von Nivolumab in diesem Setting nicht als Monotherapie erfolgt. Die Anwendung ist in Kombination mit einer fluoropyrimidin- und platinbasierten Kombinationschemotherapie vorgesehen.

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💡Praxis-Tipp

Laut den Zulassungskriterien des G-BA ist vor dem Einsatz von Nivolumab in der Erstlinie zwingend eine molekularpathologische Diagnostik erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Therapie nur bei einem bestätigten HER2-negativen Status und einem PD-L1 CPS von mindestens 5 indiziert ist.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Beschluss ist der Wirkstoff für fortgeschrittene oder metastasierte Adenokarzinome des Magens, des gastroösophagealen Übergangs und des Ösophagus indiziert. Dies gilt für die Erstlinienbehandlung bei erwachsenen Personen.

Die Dokumente geben an, dass der Tumor PD-L1 exprimieren muss. Konkret wird ein Combined Positive Score (CPS) von größer oder gleich 5 gefordert.

Gemäß der Nutzenbewertung erfolgt die Gabe von Nivolumab in diesem Anwendungsgebiet als Kombinationstherapie. Es wird eine fluoropyrimidin- und platinbasierte Kombinationschemotherapie eingesetzt.

Das in der Nutzenbewertung definierte Anwendungsgebiet schließt HER2-positive Tumoren aus. Die Indikation beschränkt sich explizit auf HER2-negative Adenokarzinome.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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