G-BA2024

Meropenem/Vaborbactam (Vaborem): G-BA Nutzenbewertung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2024)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren für die Wirkstoffkombination Meropenem/Vaborbactam (Handelsname Vaborem) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des G-BA zur Nutzenbewertung.

Meropenem/Vaborbactam wird im therapeutischen Gebiet der bakteriellen Infektionen für mehrere Anwendungsgebiete eingesetzt. Bei dem Verfahren handelt es sich um eine reguläre Nutzenbewertung nach § 35a SGB V.

Aufgrund der weltweit zunehmenden Antibiotikaresistenzen spielen neue Wirkstoffkombinationen eine essenzielle Rolle in der klinischen Versorgung. Der G-BA bewertet in diesem Rahmen den therapeutischen Nutzen und die wirtschaftlichen Aspekte für das deutsche Gesundheitssystem.

Empfehlungen

Die vorliegenden Dokumente des G-BA formulieren administrative Beschlüsse zur Einstufung und Bewertung des Wirkstoffs.

Status als Reserveantibiotikum

Laut G-BA ist Meropenem/Vaborbactam offiziell als Reserveantibiotikum nach § 35a Absatz 1c SGB V eingestuft. Dies hat direkte Auswirkungen auf das Bewertungsverfahren des Medikaments.

Für den Wirkstoff wurde ein Antrag auf Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage bestimmter Nachweise gestellt. Der G-BA hat diesem Antrag am 07.03.2024 aufgrund des Status als Reserveantibiotikum stattgegeben.

Verfahrensdetails und Qualitätssicherung

Im Rahmen der Nutzenbewertung wurden folgende Aspekte durch den G-BA und beteiligte Institutionen bearbeitet:

  • Entwurf von Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Antibiotikums.

  • Einbezug einer Stellungnahme des Robert Koch-Instituts (RKI) im Einvernehmen mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

  • Bewertung der Therapiekosten und Patientenzahlen durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Der finale Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) für Meropenem/Vaborbactam trat am 17.04.2025 in Kraft.

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💡Praxis-Tipp

Laut G-BA ist Meropenem/Vaborbactam offiziell als Reserveantibiotikum eingestuft, weshalb ein besonders strenges Indikationsverständnis im klinischen Alltag erforderlich ist. Es wird auf die spezifischen Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung verwiesen, die in Zusammenarbeit mit dem RKI und BfArM erarbeitet wurden.

Häufig gestellte Fragen

Der G-BA stuft die Kombination Meropenem/Vaborbactam (Vaborem) offiziell als Reserveantibiotikum nach § 35a Absatz 1c SGB V ein. Aufgrund dieses Status wurde der Hersteller von bestimmten Nachweispflichten in der Nutzenbewertung freigestellt.

Das Nutzenbewertungsverfahren des G-BA umfasst den Einsatz bei bakteriellen Infektionen. Es schließt dabei mehrere Anwendungsgebiete des Wirkstoffs ein.

Neben dem G-BA sind weitere Institutionen in das Verfahren eingebunden. Dazu gehören das RKI und das BfArM für Stellungnahmen sowie das IQWiG zur Bewertung von Therapiekosten und Patientenzahlen.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Meropenem/Vaborbactam (Bakterielle Infektionen, mehrere Anwendungsgebiete) (G-BA, 2024). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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