G-BA2024

Ceftazidim/Avibactam bei Säuglingen: G-BA Nutzenbewertung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2024)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Ceftazidim/Avibactam (Handelsname: Zavicefta). Das Verfahren befasst sich mit einem neuen Anwendungsgebiet für den Wirkstoff in der Pädiatrie.

Ceftazidim/Avibactam ist eine Kombination aus einem Cephalosporin und einem Beta-Laktamase-Inhibitor. Es wird im klinischen Alltag zur Behandlung schwerer bakterieller Infektionen eingesetzt, insbesondere wenn Erreger gegen andere Antibiotika resistent sind.

Das aktuelle Bewertungsverfahren prüft den Einsatz bei Neugeborenen und Säuglingen ab der Geburt bis zu einem Alter von unter drei Monaten. Der Wirkstoff ist in Deutschland offiziell als Reserveantibiotikum eingestuft, was besondere regulatorische Rahmenbedingungen für die Nutzenbewertung mit sich bringt.

Empfehlungen

Die vorliegenden Dokumente des G-BA beschreiben die formalen Rahmenbedingungen und den Ablauf der Nutzenbewertung:

Zielgruppe und Indikation

Laut G-BA-Verfahren umfasst das neue Anwendungsgebiet für Ceftazidim/Avibactam (Zavicefta) folgende Kriterien:

  • Bakterielle Infektionen (mehrere Anwendungsgebiete)

  • Die Anwendung bei Neugeborenen und Säuglingen ab der Geburt bis zu einem Alter von unter 3 Monaten

Status als Reserveantibiotikum

Der G-BA führt den Wirkstoff offiziell als Reserveantibiotikum gemäß § 35a Absatz 1c SGB V. Dieser Status hat spezifische regulatorische Auswirkungen auf das Verfahren:

  • Es besteht eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage bestimmter Nachweise für die Nutzenbewertung.

  • Der Beschluss zur Freistellung wegen des Reservestatus trat bereits im Januar 2022 in Kraft.

Verfahrensstand

Das aktuelle Nutzenbewertungsverfahren für die pädiatrische Indikation wurde im November 2024 begonnen. Die finale Beschlussfassung des G-BA ist für den 15. Mai 2025 datiert.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Ceftazidim/Avibactam (Zavicefta) vom G-BA offiziell als Reserveantibiotikum eingestuft ist. Der Einsatz bei Neugeborenen und Säuglingen unter 3 Monaten ist nun formal in die Nutzenbewertung aufgenommen worden, was die therapeutischen Optionen bei multiresistenten Erregern in dieser vulnerablen Altersgruppe betrifft.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA umfasst das neue Anwendungsgebiet Neugeborene und Säuglinge ab der Geburt bis zu einem Alter von unter 3 Monaten.

Der G-BA stuft Ceftazidim/Avibactam offiziell als Reserveantibiotikum nach § 35a Absatz 1c SGB V ein. Dies befreit den pharmazeutischen Unternehmer von bestimmten Nachweispflichten im Rahmen der regulären Nutzenbewertung.

Das Bewertungsverfahren des G-BA bezieht sich allgemein auf bakterielle Infektionen mit mehreren Anwendungsgebieten in der genannten pädiatrischen Altersgruppe.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ceftazidim/Avibactam (Neues Anwendungsgebiet: Bakterielle Infektionen, mehrere Anwendungsgebiete, ab Geburt bis < 3 Monate) (G-BA, 2024). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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