Ceftazidim/Avibactam (Zavicefta): G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Ceftazidim/Avibactam (Handelsname Zavicefta). Das Verfahren wurde im Jahr 2022 abgeschlossen.
Ceftazidim/Avibactam wird im therapeutischen Gebiet der bakteriellen Infektionen für mehrere Anwendungsgebiete eingesetzt. Es handelt sich um eine Kombination aus einem Cephalosporin und einem Beta-Laktamase-Inhibitor zur Behandlung schwerer Infektionskrankheiten.
Die aktuelle Nutzenbewertung erfolgte nach der Aufhebung der Freistellung wegen Geringfügigkeit gemäß § 35a Abs. 1a SGB V. Der Beschluss des G-BA trat am 3. November 2022 in Kraft.
Empfehlungen
Der G-BA-Beschluss formuliert administrative und strukturelle Rahmenbedingungen für den Einsatz des Präparats.
Einstufung und Wirkstoffprofil
Laut G-BA wird das Präparat wie folgt klassifiziert:
| Wirkstoff | Handelsname | Therapeutisches Gebiet | G-BA Status |
|---|---|---|---|
| Ceftazidim/Avibactam | Zavicefta | Bakterielle Infektionen | Reserveantibiotikum (§ 35a Abs. 1c SGB V) |
Diese Klassifizierung als Reserveantibiotikum hat direkte Auswirkungen auf die Verordnungspraxis und die Erstattungsfähigkeit.
Qualitätsgesicherte Anwendung
Das Verfahren beinhaltet spezifische Vorgaben zur Anwendungssicherheit. Es wird auf folgende Aspekte verwiesen:
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Die Einhaltung der Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung wird zwingend vorausgesetzt.
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Die Stellungnahmen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind in die Bewertung eingeflossen.
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Die Bewertung der Therapiezahlen und Zielpopulationen erfolgte durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Verfahrensstatus
Der Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie ist bindend. Die Regelungen zur Aufhebung der Freistellung für bakterielle Infektionen sind seit dem 3. November 2022 rechtskräftig.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass Ceftazidim/Avibactam (Zavicefta) formal als Reserveantibiotikum eingestuft ist. Die Verordnung unterliegt daher den spezifischen Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung, was in der klinischen Praxis eine strenge Indikationsstellung erfordert.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA erfolgte die Nutzenbewertung aufgrund der Aufhebung der Freistellung wegen Geringfügigkeit gemäß § 35a Abs. 1a SGB V.
Der G-BA stuft Ceftazidim/Avibactam offiziell als Reserveantibiotikum nach § 35a Absatz 1c SGB V ein.
Neben dem G-BA waren das IQWiG für die Bewertung der Patientenzahlen sowie das RKI und das BfArM für fachliche Stellungnahmen involviert.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ceftazidim/Avibactam (Aufhebung der Freistellung: Bakterielle Infektionen, mehrere Anwendungsgebiete) (G-BA, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.