Ceftazidim/Avibactam: Therapie bakterieller Infektionen

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Ceftazidim/Avibactam (Handelsname Zavicefta). Das Verfahren wurde im Jahr 2022 abgeschlossen.

Ceftazidim/Avibactam wird im therapeutischen Gebiet der bakteriellen Infektionen für mehrere Anwendungsgebiete eingesetzt. Es handelt sich um eine Kombination aus einem Cephalosporin und einem Beta-Laktamase-Inhibitor zur Behandlung schwerer Infektionskrankheiten.

Die aktuelle Nutzenbewertung erfolgte nach der Aufhebung der Freistellung wegen Geringfügigkeit gemäß § 35a Abs. 1a SGB V. Der Beschluss des G-BA trat am 3. November 2022 in Kraft.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Ceftazidim/Avibactam (Zavicefta) formal als Reserveantibiotikum eingestuft ist. Die Verordnung unterliegt daher den spezifischen Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung, was in der klinischen Praxis eine strenge Indikationsstellung erfordert.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA erfolgte die Nutzenbewertung aufgrund der Aufhebung der Freistellung wegen Geringfügigkeit gemäß § 35a Abs. 1a SGB V.

Der G-BA stuft Ceftazidim/Avibactam offiziell als Reserveantibiotikum nach § 35a Absatz 1c SGB V ein.

Neben dem G-BA waren das IQWiG für die Bewertung der Patientenzahlen sowie das RKI und das BfArM für fachliche Stellungnahmen involviert.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ceftazidim/Avibactam (Aufhebung der Freistellung: Bakterielle Infektionen, mehrere Anwendungsgebiete) (G-BA, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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