Imipenem/Cilastatin/Relebactam: Indikation & Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) führt regelmäßige Nutzenbewertungen für neue Arzneimittel nach § 35a SGB V durch. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Beschlussdaten des G-BA zum Wirkstoff Imipenem/Cilastatin/Relebactam (Handelsname Recarbrio).

Bei Imipenem/Cilastatin/Relebactam handelt es sich um ein Reserveantibiotikum. Das therapeutische Einsatzgebiet umfasst laut G-BA-Dokumentation schwere Infektionskrankheiten, explizit genannt werden Pneumonien und Bakteriämien.

Ein zentraler Aspekt des vorliegenden Verfahrens ist die formale Einstufung des Medikaments als Reserveantibiotikum. Dies ermöglicht unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eine Freistellung von der regulären Nachweispflicht für den Zusatznutzen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Imipenem/Cilastatin/Relebactam (Recarbrio) in der Nutzenbewertung des G-BA explizit als Reserveantibiotikum geführt wird. Für den klinischen Alltag bedeutet dies, dass der Einsatz strengen Indikationsstellungen bei schweren Infektionen wie Pneumonien oder Bakteriämien vorbehalten sein sollte.

Häufig gestellte Fragen

Das therapeutische Gebiet für Imipenem/Cilastatin/Relebactam umfasst laut G-BA-Dokumentation Infektionskrankheiten. Explizit genannt werden Pneumonien und Bakteriämien.

Der Wirkstoff wird im Verfahren als Reserveantibiotikum eingestuft. Dies ermöglichte einen Antrag auf Freistellung von bestimmten Nachweispflichten im Rahmen der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V.

Die Dokumentation verweist auf ein bereits abgeschlossenes Verfahren vom Mai 2022. Ein weiteres Bewertungsverfahren ist für den 15.02.2026 angesetzt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Imipenem/Cilastatin/Relebactam (G-BA, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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