Imipenem/Cilastatin/Relebactam (Recarbrio): G-BA Beschluss
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) führt regelmäßige Nutzenbewertungen für neue Arzneimittel nach § 35a SGB V durch. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Beschlussdaten des G-BA zum Wirkstoff Imipenem/Cilastatin/Relebactam (Handelsname Recarbrio).
Bei Imipenem/Cilastatin/Relebactam handelt es sich um ein Reserveantibiotikum. Das therapeutische Einsatzgebiet umfasst laut G-BA-Dokumentation schwere Infektionskrankheiten, explizit genannt werden Pneumonien und Bakteriämien.
Ein zentraler Aspekt des vorliegenden Verfahrens ist die formale Einstufung des Medikaments als Reserveantibiotikum. Dies ermöglicht unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eine Freistellung von der regulären Nachweispflicht für den Zusatznutzen.
Empfehlungen
Die G-BA-Dokumentation beschreibt den formalen Ablauf der Nutzenbewertung für Imipenem/Cilastatin/Relebactam:
Status als Reserveantibiotikum
Laut G-BA wurde für den Wirkstoff ein Antrag auf Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB V gestellt. Dies begründet sich durch den Status des Medikaments als Reserveantibiotikum.
Verfahrensablauf und Beschlüsse
Der zeitliche Ablauf des Bewertungsverfahrens wird wie folgt dokumentiert:
-
Der Beginn des Verfahrens erfolgte am 23.11.2020.
-
Am 07.01.2021 kam es zu einem Beschluss über die Aussetzung des Verfahrens bezüglich des Antrags auf Freistellung wegen des Reservestatus.
-
Die abschließende Beschlussfassung zu diesem Verfahrensschritt trat am 20.01.2022 in Kraft.
Weitere Bewertungsverfahren
Das Dokument verweist auf fortlaufende und zukünftige Bewertungen des Wirkstoffs. Ein weiteres Verfahren wurde zum 01.05.2022 abgeschlossen. Zudem ist ein zukünftiges Verfahren mit Beginn zum 15.02.2026 vermerkt.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass Imipenem/Cilastatin/Relebactam (Recarbrio) in der Nutzenbewertung des G-BA explizit als Reserveantibiotikum geführt wird. Für den klinischen Alltag bedeutet dies, dass der Einsatz strengen Indikationsstellungen bei schweren Infektionen wie Pneumonien oder Bakteriämien vorbehalten sein sollte.
Häufig gestellte Fragen
Das therapeutische Gebiet für Imipenem/Cilastatin/Relebactam umfasst laut G-BA-Dokumentation Infektionskrankheiten. Explizit genannt werden Pneumonien und Bakteriämien.
Der Wirkstoff wird im Verfahren als Reserveantibiotikum eingestuft. Dies ermöglichte einen Antrag auf Freistellung von bestimmten Nachweispflichten im Rahmen der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V.
Die Dokumentation verweist auf ein bereits abgeschlossenes Verfahren vom Mai 2022. Ein weiteres Bewertungsverfahren ist für den 15.02.2026 angesetzt.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Imipenem/Cilastatin/Relebactam (G-BA, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.