G-BA2016

Lenvatinib bei Nierenzellkarzinom: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel fasst die historische Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2016/2017 zum Wirkstoff Lenvatinib (Handelsname Kisplyx) zusammen. Das Dokument behandelt ein damals neues Anwendungsgebiet in der onkologischen Therapie.

Das Nierenzellkarzinom (RCC) erfordert in fortgeschrittenen Stadien häufig zielgerichtete systemische Therapien. Eine etablierte Erstlinienstrategie ist die Hemmung des vaskulären endothelialen Wachstumsfaktors (VEGF), um die Tumorangiogenese zu unterdrücken.

Es wird darauf hingewiesen, dass der hier beschriebene G-BA-Beschluss vom 16. März 2017 befristet war. Er wurde durch eine Neubewertung nach Fristablauf am 1. Januar 2021 offiziell aufgehoben und abgelöst.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Lenvatinib im untersuchten Anwendungsgebiet.

Zugelassene Indikation

Laut Dokument ist Lenvatinib (Kisplyx) für folgende spezifische Patientengruppe indiziert:

  • Erwachsene Patienten mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom (renal cell carcinoma, RCC).

  • Der Einsatz erfolgt in Kombination mit Everolimus.

  • Voraussetzung ist eine vorhergehende, gegen den vaskulären endothelialen Wachstumsfaktor (VEGF) gerichtete Behandlung.

Verfahrensstatus und Gültigkeit

Das Dokument hält fest, dass die ursprüngliche Beschlussfassung vom März 2017 bis zum 31. Dezember 2020 befristet war. Es wird dokumentiert, dass dieser Beschluss durch ein nachfolgendes Verfahren im Jahr 2021 aufgehoben wurde.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Lenvatinib beim fortgeschrittenen Nierenzellkarzinom gemäß dieser Indikationsstellung zwingend in Kombination mit Everolimus und erst nach einer vorangegangenen VEGF-gerichteten Therapie eingesetzt wird. Zudem ist zu beachten, dass dieser spezifische G-BA-Beschluss von 2017 durch eine neuere Bewertung aus dem Jahr 2021 abgelöst wurde.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist das Medikament für erwachsene Patienten mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom (RCC) indiziert. Voraussetzung ist, dass zuvor bereits eine VEGF-gerichtete Therapie stattgefunden hat.

Das Dokument gibt an, dass Lenvatinib (Kisplyx) in dieser Indikation in Kombination mit dem Wirkstoff Everolimus angewendet wird.

Nein, das vorliegende Dokument hält fest, dass der Beschluss vom 16.03.2017 befristet war. Er wurde durch ein neues Nutzenbewertungsverfahren zum 01.01.2021 offiziell aufgehoben.

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