Lanadelumab (HAE): Indikation zur Prophylaxe ab 12 J.
Hintergrund
Das hereditäre Angioödem (HAE) ist eine seltene Erkrankung, die durch wiederkehrende, unvorhersehbare Schwellungen an Haut und Schleimhäuten gekennzeichnet ist. Eine routinemäßige Prophylaxe ist oft notwendig, um potenziell lebensbedrohliche Attacken zu verhindern.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2021 ein Nutzenbewertungsverfahren für den Wirkstoff Lanadelumab (Handelsname Takhzyro) durchgeführt. Dieses Verfahren wurde eingeleitet, da das Medikament die gesetzliche Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro für Arzneimittel zur Behandlung seltener Leiden (Orphan Drugs) überschritten hatte.
Das vorliegende Dokument fasst die administrativen Eckdaten dieses abgeschlossenen Bewertungsverfahrens nach § 35a SGB V zusammen. Da es sich um eine rein administrative Übersicht handelt, wird für detaillierte klinische Studienergebnisse auf die verlinkten Volltextdokumente des G-BA verwiesen.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Orphan Drugs wie Lanadelumab eine erneute Nutzenbewertung durch den G-BA erforderlich wird, sobald die gesetzliche Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro überschritten ist.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA-Dokument wird Lanadelumab bei Patienten ab 12 Jahren angewendet.
Das Medikament wird zur routinemäßigen Prophylaxe von wiederkehrenden Attacken des hereditären Angioödems (HAE) eingesetzt.
Die erneute Nutzenbewertung wurde ausgelöst, da das Medikament die Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro für Orphan Drugs überschritten hatte.
Die administrativen Verfahrensdaten verweisen für klinische Details, die zweckmäßige Vergleichstherapie und das Ausmaß des Zusatznutzens auf die separaten Dokumente der IQWiG-Nutzenbewertung und die Tragenden Gründe des Beschlusses.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Lanadelumab (Überschreitung 50 Mio. € Grenze: hereditäres Angioödem, Prophylaxe, ≥ 12 Jahre) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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