G-BA2023

Lanadelumab (Takhzyro) bei HAE: G-BA Nutzenbewertung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten der G-BA-Nutzenbewertung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Lanadelumab (Handelsname Takhzyro) abgeschlossen.

Das hereditäre Angioödem (HAE) ist eine seltene Erkrankung, die durch wiederkehrende, potenziell lebensbedrohliche Schwellungen gekennzeichnet ist. Eine effektive Prophylaxe ist zur Verhinderung dieser Attacken essenziell.

Lanadelumab ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Das aktuelle Verfahren bewertet das neue Anwendungsgebiet für Kinder im Alter von 2 bis unter 12 Jahren.

Empfehlungen

Anwendungsgebiet

Gemäß der G-BA-Nutzenbewertung wird Lanadelumab (Takhzyro) für folgende Indikation eingesetzt:

  • Routinemäßige Prophylaxe von wiederkehrenden Attacken des hereditären Angioödems (HAE).

  • Die Anwendung erfolgt bei Kindern ab 2 Jahren (spezifisch bewertet für die Altersgruppe 2 bis unter 12 Jahre).

Verfahrensstatus

Der Beschluss zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wurde am 06.06.2024 gefasst. Es wird angemerkt, dass das Medikament die 30-Millionen-Euro-Umsatzgrenze überschritten hat.

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💡Praxis-Tipp

Es wird hervorgehoben, dass Lanadelumab bei Kindern ab 2 Jahren spezifisch zur routinemäßigen Prophylaxe und nicht zur Akuttherapie von HAE-Attacken eingesetzt wird.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Beschluss wird Lanadelumab zur routinemäßigen Prophylaxe bei Kindern ab 2 Jahren angewendet.

Lanadelumab (Takhzyro) ist offiziell als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

Die Bewertung vom Juni 2024 bezieht sich auf das neue Anwendungsgebiet der HAE-Prophylaxe bei Kindern im Alter von 2 bis unter 12 Jahren.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Lanadelumab (Neues Anwendungsgebiet: hereditäres Angioödem, Prophylaxe, 2 bis < 12 Jahre) (G-BA, 2023). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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