G-BA2018Pneumologie

COPD-Tripeltherapie: Indikation bei LAMA/LABA-Versagen

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren für die fixe Dreifachkombination aus Fluticasonfuroat, Umeclidinium und Vilanterol (Handelsnamen Trelegy Ellipta, Elebrato Ellipta) durchgeführt.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Beschlusses vom Mai 2019. Das Verfahren bewertet ein neues Anwendungsgebiet im Bereich der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD).

Die chronisch obstruktive Lungenerkrankung erfordert bei unzureichender Symptomkontrolle häufig eine Eskalation der inhalativen Therapie. Die Nutzenbewertung prüft den Stellenwert der Tripeltherapie im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut G-BA-Dokumentation ist bei der Verordnung der Tripeltherapie (Fluticasonfuroat/Umeclidinium/Vilanterol) darauf zu achten, dass die Patienten zuvor mit einer dualen Therapie (ICS/LABA oder LAMA/LABA) nicht ausreichend eingestellt waren.

Häufig gestellte Fragen

Die Fixkombination ist für erwachsene Patienten mit moderater bis schwerer COPD als Erhaltungstherapie angezeigt. Voraussetzung ist, dass sie mit einer dualen Vortherapie nicht ausreichend eingestellt sind.

Die Dokumentation nennt als Vortherapien entweder die Kombination aus ICS und LABA oder die Kombination aus LAMA und LABA.

Die genaue zweckmäßige Vergleichstherapie und das Ausmaß des Zusatznutzens sind laut G-BA in den detaillierten Beschlussdokumenten und tragenden Gründen vom 02.05.2019 hinterlegt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Fluticasonfuroat/Umeclidinium/Vilanterol (neues Anwendungsgebiet COPD, keine ausreichende Kontrolle mit LAMA und LABA) (G-BA, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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