G-BA2016Pneumologie

Umeclidinium bei COPD: Indikation und Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Kurzdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V. Gegenstand des im Jahr 2016 abgeschlossenen Verfahrens ist der Wirkstoff Umeclidinium (Handelsname Incruse).

Umeclidinium wird im therapeutischen Gebiet der chronisch-obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD) eingesetzt. Als langwirksamer Muskarin-Rezeptor-Antagonist (LAMA) dient das Medikament der dauerhaften Erweiterung der Atemwege, um die Lungenfunktion zu verbessern und Atemnot zu reduzieren.

Das Verfahren zur frühen Nutzenbewertung (AMNOG-Verfahren) bewertet den Zusatznutzen neu zugelassener Arzneimittel gegenüber einer vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie. Die daraus resultierenden Beschlüsse bilden die gesetzliche Grundlage für die Preisverhandlungen der Krankenkassen in Deutschland.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass für die genaue Definition der zweckmäßigen Vergleichstherapie und das Ausmaß des Zusatznutzens die vollständigen Beschlusstexte des G-BA vom 21.07.2016 herangezogen werden müssen, da diese in der administrativen Übersicht nicht aufgeführt sind.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist Umeclidinium (Incruse) für die bronchialerweiternde Erhaltungstherapie zur Symptomlinderung bei erwachsenen Personen mit COPD angezeigt.

Das Medikament wird von der GlaxoSmithKline GmbH & Co KG vertrieben und war Gegenstand des Nutzenbewertungsverfahrens 2016.

Die Quelle verweist für die Details zur zweckmäßigen Vergleichstherapie auf den G-BA-Beschluss vom 21.07.2016 und die dazugehörigen tragenden Gründe.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Umeclidinium (COPD) (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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