G-BA2016

Nutzenbewertung Umeclidinium (COPD): G-BA Beschluss

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Kurzdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V. Gegenstand des abgeschlossenen Verfahrens aus dem Jahr 2016 ist der Wirkstoff Umeclidinium.

Umeclidinium, vertrieben unter dem Handelsnamen Incruse, wird im therapeutischen Gebiet der chronisch-obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD) eingesetzt. Es handelt sich um ein Medikament zur Linderung von Atemwegssymptomen.

Das Verfahren zur frühen Nutzenbewertung bewertet den Zusatznutzen neu zugelassener Arzneimittel gegenüber einer vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie. Die entsprechenden Beschlüsse bilden die Grundlage für die Preisverhandlungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.

Empfehlungen

Das vorliegende Dokument enthält keine direkten klinischen Handlungsanweisungen, sondern dokumentiert den formalen Rahmen der Nutzenbewertung.

Anwendungsgebiet

Laut Dokument ist Umeclidinium (Incruse) für folgende Indikation zugelassen:

  • Bronchialerweiternde Erhaltungstherapie

  • Ziel ist die Symptomlinderung

  • Die Anwendung erfolgt bei erwachsenen Personen mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD)

Verfahrensdetails

Das Nutzenbewertungsverfahren umfasst laut Quelle folgende formale Aspekte:

  • Der pharmazeutische Unternehmer hat ein entsprechendes Dossier zur Bewertung eingereicht.

  • Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat eine Nutzenbewertung erstellt.

  • Der finale Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie sowie zu den Therapiekosten wurde im Jahr 2016 gefasst.

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💡Praxis-Tipp

Da es sich bei Umeclidinium laut Zulassungstext um eine Erhaltungstherapie handelt, wird im klinischen Alltag darauf hingewiesen, dass das Medikament nicht zur Akutbehandlung von plötzlichen Bronchospasmen vorgesehen ist. Es wird empfohlen, die finale Therapieentscheidung auf Basis der vollständigen G-BA-Beschlüsse zur zweckmäßigen Vergleichstherapie sowie der aktuellen Fachinformation zu treffen.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokument ist Umeclidinium (Incruse) für die bronchialerweiternde Erhaltungstherapie bei chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) angezeigt. Es dient der kontinuierlichen Symptomlinderung bei erwachsenen Betroffenen.

Der im Dokument genannte Handelsname für den Wirkstoff Umeclidinium lautet Incruse. Das Präparat wird von der GlaxoSmithKline GmbH & Co KG vertrieben.

Das Verfahren dient der frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V. Dabei wird formal geprüft, welchen Stellenwert das Medikament im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie einnimmt.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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