G-BA2016

Nutzenbewertung Eftrenonacog alfa (Hämophilie B): G-BA

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das vorliegende Dokument beschreibt das Nutzenbewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2016. Es behandelt den Wirkstoff Eftrenonacog alfa (Handelsname Alprolix®).

Eftrenonacog alfa ist ein Arzneimittel zur Behandlung von Hämophilie B, einer seltenen Erkrankung des Blutes und der blutbildenden Organe. Das Medikament besitzt laut Dokument den Status eines Orphan Drugs (Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens).

Pharmazeutischer Unternehmer ist die Swedish Orphan Biovitrum GmbH. Das Verfahren nach § 35a SGB V wurde im Juni 2016 begonnen und im Dezember 2016 mit einem Beschluss abgeschlossen, welcher jedoch mittlerweile revidiert wurde.

Empfehlungen

Da es sich um ein administratives Dokument handelt, werden keine direkten klinischen Therapieempfehlungen formuliert. Der Text dokumentiert den Status der Nutzenbewertung.

Aufhebung des ursprünglichen Beschlusses

Das Dokument hebt folgende zentrale Information zum Verfahrensstatus hervor:

  • Der ursprüngliche Beschluss vom 15.12.2016 ist aufgehoben und somit nicht mehr gültig.

  • Die Aufhebung erfolgte durch ein neues Nutzenbewertungsverfahren vom 01.08.2023.

  • Das aktuelle Verfahren wird unter dem Titel "Neubewertung Orphan > 30 Mio: Hämophilie B" geführt.

Details zum historischen Verfahren (2016)

Für das abgeschlossene Verfahren von 2016 dokumentiert der G-BA folgende Eckdaten:

  • Die Veröffentlichung der eigentlichen Nutzenbewertung erfolgte am 15.09.2016.

  • Die Bewertung der Therapiekosten und Patientenzahlen wurde durch das IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) durchgeführt.

  • Der Beschluss zur Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht, bevor er 2023 seine Gültigkeit verlor.

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💡Praxis-Tipp

Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass der G-BA-Beschluss zu Eftrenonacog alfa aus dem Jahr 2016 nicht mehr aktuell ist. Da dieser durch eine Neubewertung vom August 2023 aufgehoben wurde, sollte für aktuelle Verordnungs- und Erstattungsfragen stets der neueste Beschluss zurate gezogen werden.

Häufig gestellte Fragen

Nein, laut G-BA-Dokumentation wurde der Beschluss aus dem Jahr 2016 aufgehoben. Er wurde durch ein neues Nutzenbewertungsverfahren vom 01.08.2023 ersetzt.

Der Wirkstoff wird in der G-BA-Bewertung als Orphan Drug eingestuft. Dies kennzeichnet es als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens.

Das Nutzenbewertungsverfahren bezieht sich auf die Behandlung der Hämophilie B. Diese wird in der Dokumentation zu den Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe gezählt.

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