Daratumumab: Therapie bei Multiplem Myelom vor ASZT
Hintergrund
Das Multiple Myelom ist eine maligne Erkrankung der Plasmazellen im Knochenmark. Bei neu diagnostizierten, fitten Patienten stellt die Hochdosis-Chemotherapie mit anschließender autologer Stammzelltransplantation (ASCT) einen zentralen Therapiebaustein dar.
Um die Remissionstiefe vor der Transplantation zu maximieren, werden effektive Induktionstherapien eingesetzt. Daratumumab ist ein monoklonaler Antikörper, der gegen das Oberflächenprotein CD38 auf Myelomzellen gerichtet ist.
Dieser Artikel basiert auf dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2020. Er fasst die administrativen Rahmenbedingungen der Nutzenbewertung von Daratumumab in einem neuen Anwendungsgebiet als Teil einer Vierfachkombination zusammen.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zulassungserweiterung für Daratumumab in diesem G-BA-Beschluss explizit an die Eignung des Patienten für eine autologe Stammzelltransplantation geknüpft ist. Bei nicht transplantationsgeeigneten Patienten greifen andere Therapieprotokolle und separate Nutzenbewertungsverfahren.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA gilt die Bewertung für erwachsene Patienten mit einem neu diagnostizierten multiplen Myelom. Zwingende Voraussetzung ist, dass die Patienten für eine autologe Stammzelltransplantation geeignet sind.
Das Dokument gibt an, dass Daratumumab in Kombination mit Bortezomib, Thalidomid und Dexamethason eingesetzt wird. Diese Vierfachkombination dient der Therapie vor einer geplanten Stammzelltransplantation.
Ja, der G-BA listet Daratumumab als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug). Aufgrund der Überschreitung der 50-Millionen-Euro-Umsatzgrenze wurde in diesem Fall jedoch ein reguläres Nutzenbewertungsverfahren durchgeführt.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Daratumumab (neues Anwendungsgebiet: Multiples Myelom, neu diagnostiziert, Patienten für autologe Stammzelltransplantation (G-BA, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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