G-BA2023

Dalbavancin (Xydalba) bei ABSSSI: G-BA Nutzenbewertung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten der G-BA Nutzenbewertung aus dem Jahr 2023. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bewertet darin den Wirkstoff Dalbavancin (Handelsname Xydalba).

Dalbavancin wird im therapeutischen Gebiet der Infektionskrankheiten eingesetzt. Die spezifische Indikation umfasst akute bakterielle Haut- und Weichgewebeinfektionen (ABSSSI).

Das Verfahren mit der Vorgangsnummer 2023-R-001 wurde im Februar 2023 begonnen und mit der Beschlussfassung im April 2023 abgeschlossen. Pharmazeutischer Unternehmer ist die Advanz Pharma Germany GmbH.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss fokussiert sich auf die regulatorische Einstufung des Wirkstoffs. Folgende Kernaspekte werden in der Bewertung festgehalten:

Status als Reserveantibiotikum

  • Dalbavancin ist offiziell als Reserveantibiotikum eingestuft.

  • Aufgrund dieses Status wurde ein Antrag auf Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage bestimmter Nachweise gestellt.

  • Dies betrifft die Nachweise nach § 35a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB V.

Verfahrensstatus

  • Der Beschluss zum vorliegenden Verfahren trat am 20.04.2023 in Kraft.

  • Laut Dokumentation existieren weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff (datiert auf August 2023 und Juni 2025), welche im Quelltext ebenfalls als abgeschlossen markiert sind.

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💡Praxis-Tipp

Der G-BA führt Dalbavancin (Xydalba) als Reserveantibiotikum. Es wird im administrativen Kontext darauf hingewiesen, dass für Wirkstoffe mit diesem Status gesonderte Regelungen bezüglich der Nachweispflichten in der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V gelten.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Nutzenbewertung wird Dalbavancin (Xydalba) für die Behandlung von akuten bakteriellen Haut- und Weichgewebeinfektionen (ABSSSI) eingesetzt.

Der Wirkstoff wird in dem Verfahren explizit als Reserveantibiotikum geführt. Dieser Status ermöglichte einen Antrag auf Freistellung von bestimmten Nachweispflichten im Rahmen der Nutzenbewertung.

Das primäre Verfahren wurde mit der Beschlussfassung am 20. April 2023 abgeschlossen. Das Dokument verweist zudem auf weitere abgeschlossene Verfahren in den Jahren 2023 und 2025.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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