G-BA2015

Carfilzomib bei Multiplem Myelom: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2015 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2015)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Carfilzomib.

Carfilzomib (Handelsname Kyprolis®) ist ein Wirkstoff, der in der Onkologie zur Behandlung des Multiplen Myeloms eingesetzt wird. Das vorliegende Verfahren dokumentiert den administrativen Ablauf der frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V.

Der Wirkstoff wurde im Rahmen dieses Verfahrens zunächst als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Die Bewertung der Therapiekosten und Patientenzahlen erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Empfehlungen

Das vorliegende Dokument des G-BA enthält keine direkten klinischen Therapieempfehlungen, sondern beschreibt den Status der Nutzenbewertung. Es lassen sich folgende Kernpunkte zum Verfahrensstand ableiten:

Indikation und Einsatzgebiet

Laut G-BA-Dokumentation wird Carfilzomib in folgendem klinischen Setting bewertet:

  • Behandlung des Multiplen Myeloms (onkologische Erkrankung)

  • Einsatz bei Patienten mit mindestens einer Vortherapie

  • Anwendung in Kombination mit Dexamethason oder einer Zweifachkombination aus Lenalidomid und Dexamethason

Verfahrensstatus und Gültigkeit

Das Dokument weist auf wichtige administrative Änderungen in der Bewertungshistorie hin:

  • Die ursprünglichen Beschlüsse aus dem Bewertungsverfahren von 2015/2016 wurden vollständig aufgehoben.

  • Grund für die Aufhebung war die Überschreitung der gesetzlichen 50-Millionen-Euro-Umsatzgrenze für Orphan Drugs.

  • Die aktuelle Bewertungsgrundlage bilden die nachfolgenden Verfahren, insbesondere die abgeschlossenen Verfahren vom 15.08.2017 und 15.01.2021.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die G-BA-Beschlüsse zu Carfilzomib aus dem Jahr 2016 administrativ aufgehoben wurden. Für die aktuelle Verordnungspraxis und die Beurteilung des Zusatznutzens sollten ausschließlich die Ergebnisse der neueren Verfahren ab 2017 herangezogen werden.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA wurde Carfilzomib zur Behandlung des Multiplen Myeloms bei Patienten mit mindestens einer Vortherapie bewertet. Es wird in Kombination mit Dexamethason oder Lenalidomid und Dexamethason eingesetzt.

Das Dokument gibt an, dass Carfilzomib ursprünglich als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft wurde. Im Verlauf überschritt das Medikament jedoch die 50-Millionen-Euro-Umsatzgrenze.

Nein, die Beschlüsse aus dem Nutzenbewertungsverfahren von 2016 wurden aufgehoben. Sie wurden durch ein nachfolgendes Verfahren im August 2017 ersetzt.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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