G-BA2025

Andexanet alfa (Ondexxya) bei Blutungen: G-BA Bewertung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die vorliegende Zusammenfassung basiert auf dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Andexanet alfa (Ondexxya). Es handelt sich um eine Neubewertung nach Fristablauf für das therapeutische Gebiet der Aufhebung einer medikamentösen Antikoagulation.

Direkte Faktor-Xa-Inhibitoren (FXa-Inhibitoren) werden häufig zur Prophylaxe und Therapie thromboembolischer Ereignisse eingesetzt. Bei lebensbedrohlichen oder nicht kontrollierbaren Blutungen kann eine rasche Aufhebung der gerinnungshemmenden Wirkung erforderlich sein.

Der G-BA-Beschluss vom Januar 2026 regelt die Bewertung des Zusatznutzens in diesem spezifischen Anwendungsgebiet. Die Befristung des aktuellen Beschlusses ist auf den 01.07.2027 festgelegt.

Empfehlungen

Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Beschluss ist Andexanet alfa (Ondexxya) für folgende Indikation vorgesehen:

  • Anwendung bei Erwachsenen

  • Vorherige Behandlung mit einem direkten Faktor-Xa-Inhibitor (Apixaban oder Rivaroxaban)

  • Erforderliche Aufhebung der Antikoagulation aufgrund lebensbedrohlicher oder nicht kontrollierbarer Blutungen

Verfahrensstatus

Der G-BA legt für die Nutzenbewertung folgende Rahmenbedingungen fest:

  • Es handelt sich um eine Neubewertung nach Fristablauf.

  • Der Beschluss ist bis zum 01.07.2027 befristet.

  • Die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie erfolgt in den tragenden Gründen des Beschlusses.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zulassung von Andexanet alfa spezifisch auf die Aufhebung der Antikoagulation durch die direkten Faktor-Xa-Inhibitoren Apixaban und Rivaroxaban bei lebensbedrohlichen Blutungen beschränkt ist.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist Andexanet alfa zur Aufhebung der Wirkung der direkten Faktor-Xa-Inhibitoren Apixaban und Rivaroxaban indiziert.

Die Anwendung wird bei Erwachsenen empfohlen, wenn aufgrund lebensbedrohlicher oder nicht kontrollierbarer Blutungen eine sofortige Aufhebung der Antikoagulation erforderlich ist.

Der Beschluss zur Neubewertung nach Fristablauf ist laut G-BA bis zum 01.07.2027 befristet.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Andexanet alfa (Neubewertung nach Fristablauf: Aufhebung der medikamentösen Antikoagulation) (G-BA, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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