Floppy-Iris-Syndrom (IFIS): Tamsulosin-Risikomanagement
Hintergrund
Die Drug Safety Mail 2020-51 der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) thematisiert das Risiko eines intraoperativen Floppy-Iris-Syndroms (IFIS) im Zusammenhang mit Tamsulosin. Diese Komplikation tritt im Rahmen der Kataraktchirurgie auf.
Das IFIS ist klinisch durch eine spezifische Trias gekennzeichnet. Dazu gehören eine undulierende (flatternde) Iris, ein Irisvorfall sowie eine intraoperative progrediente Miosis.
Ausgelöst wird das Syndrom durch Alpha-1-Rezeptorantagonisten (ARA), die häufig zur symptomatischen Therapie des benignen Prostatasyndroms eingesetzt werden. Besonders das selektive Tamsulosin ist mit einem erhöhten Risiko assoziiert.
💡Praxis-Tipp
Ein entscheidender Hinweis der AkdÄ ist, dass das Risiko für ein intraoperatives Floppy-Iris-Syndrom auch durch ein langfristiges Absetzen von Tamsulosin vor der Operation nicht vollständig eliminiert werden kann. Daher wird empfohlen, bei Patienten mit anstehender Katarakt-Operation primär auf nicht-selektive Alpha-1-Rezeptorantagonisten wie Alfuzosin auszuweichen oder die Operation vor Therapiebeginn durchzuführen.
Häufig gestellte Fragen
Das intraoperative Floppy-Iris-Syndrom (IFIS) zeigt sich während einer Katarakt-Operation durch eine charakteristische Trias. Laut AkdÄ besteht diese aus einer undulierenden Iris, einem Irisvorfall und einer intraoperativen progredienten Miosis.
Das Syndrom wird vor allem mit Alpha-1-Rezeptorantagonisten in Verbindung gebracht. Die Publikation hebt hervor, dass insbesondere der selektive Alpha-1A-Rezeptorantagonist Tamsulosin ein hohes Risiko birgt.
Es wird empfohlen, Tamsulosin so früh wie möglich vor dem Eingriff abzusetzen. Die AkdÄ weist jedoch darauf hin, dass die Gefahr eines IFIS auch durch ein langes Pausieren nicht komplett abgewendet werden kann.
Wenn eine Katarakt-Operation noch aussteht, wird der Einsatz eines nicht-selektiven Alpha-1-Rezeptorantagonisten empfohlen. Laut AkdÄ wird das IFIS-Risiko bei Wirkstoffen wie Alfuzosin niedriger eingeschätzt.
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Quelle: AkdÄ: Bekanntgabe im Deutschen Ärzteblatt vom 11.09.2020 (AkdÄ, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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