Fissurenversiegelung: Indikation & klinisches Vorgehen

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AWMF|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Karies gehört zu den häufigsten Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Der Befall konzentriert sich dabei typischerweise auf die Fissuren und Grübchen der bleibenden Molaren.

Die Fissuren- und Grübchenversiegelung (FGV) ist eine zahnflächenspezifische Präventionsmaßnahme. Sie zielt darauf ab, eine Kariesinitiation an diesen anatomischen Prädilektionsstellen zu verhindern oder kariöse Frühstadien zu arretieren.

Neben der Versiegelung sind eine zahngesunde Ernährung, adäquate häusliche Mundhygiene und Fluoridapplikation essenzielle Bestandteile der zahnärztlichen Präventivbetreuung. Die AWMF S3-Leitlinie fasst den aktuellen wissenschaftlichen Stand hierzu zusammen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Ein häufiger Fehler im klinischen Alltag ist die unzureichende Säurekonditionierung. Die Leitlinie betont, dass die Einwirkzeit der Phosphorsäure am unbehandelten Zahnschmelz mindestens 30 Sekunden betragen sollte. Ein kreidig-weißes Erscheinungsbild der Schmelzoberfläche nach dem Trocknen gilt dabei als verlässlicher Indikator für ein adäquates Ätzmuster und sichert die langfristige Retention des Versiegelungsmaterials.

Häufig gestellte Fragen

Ja, die Leitlinie empfiehlt ausdrücklich die Versiegelung von nicht kavitierten kariösen Läsionen. Dies dient der Arretierung des kariösen Prozesses und gilt als wirksame sekundärpräventive Maßnahme.

Es wird der Einsatz von niedrigviskösen, methacrylat-basierten Versiegelungskunststoffen empfohlen. Licht-Polymerisate sind dabei aufgrund ihrer einfachen Handhabung und hohen Retentionsraten zu bevorzugen.

Nein, laut Leitlinie deuten die Daten auf eine Gleichwertigkeit der relativen und absoluten Trockenlegung hin. Es wird jedoch empfohlen, die relative Trockenlegung konsequent mit vierhändigem Arbeiten und effektiver Absaugung umzusetzen.

Die Leitlinie empfiehlt eine Einwirkzeit der 35-37%igen Phosphorsäure von mindestens 30 Sekunden auf dem unbehandelten Zahnschmelz. Bevorzugt sollte ein Ätzgel verwendet werden.

Bei MIH-Molaren mit abgegrenzten Opazitäten ohne Oberflächeneinbruch kann eine Versiegelung in Erwägung gezogen werden. Dies dient der Prävention von Karies und posteruptiven Schmelzeinbrüchen.

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Quelle: Fissuren- und Grübchenversiegelung (AWMF). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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