Direkte Kompositrestaurationen: S3-Leitlinie (AWMF)
📋Auf einen Blick
- •Für Klasse-I- und -II-Kavitäten können direkte Kompositrestaurationen verwendet werden; indirekte Kompositinlays sollten vermieden werden.
- •Bei Kavitäten mit Höckerersatz im Seitenzahnbereich ist die Anwendung von direkten Kompositrestaurationen indiziert und substanzschonend.
- •Zur Restauration von Defekten der Klassen III und IV sollen direkte Kompositmaterialien angewendet werden (Empfehlungsgrad A).
- •Glasionomerzemente sollten im Frontzahnbereich (Klasse III/IV) nicht als permanente Restauration zum Einsatz kommen.
- •Für Klasse-V-Restaurationen können Komposite bei adäquater Kontaminationskontrolle und Adhäsivtechnik verwendet werden.
Hintergrund
Trotz eines Kariesrückgangs in Deutschland bleibt Karies die häufigste Erkrankung der Mundhöhle. Die moderne Zahnmedizin hat sich vom Paradigma "Extension for Prevention" hin zu "Prevention of Extension" (minimalinvasive Zahnmedizin) gewandelt. Direkte Kompositrestaurationen ermöglichen durch die Adhäsivtechnik eine deutlich schonendere Vorgehensweise bei der Versorgung von Zahndefekten im Front- und Seitenzahnbereich, da sie keine retentiven Präparationsformen erfordern.
Klasse I und II (Seitenzahnbereich)
Für die Versorgung von Klasse-I- und -II-Kavitäten an bleibenden Zähnen haben Kompositrestaurationen das Amalgam weitgehend abgelöst.
| Material | Empfehlung | Bemerkung |
|---|---|---|
| Direkte Komposite | Können verwendet werden (Starker Konsens) | Gleichwertiges Überleben zu Amalgam; maximal zahnhartsubstanzschonend. |
| Glasionomerzement* | Kann verwendet werden (Starker Konsens) | Alternative bei kleinen Kavitäten, eingeschränkter Mitarbeit oder erhöhtem Kariesrisiko. |
| Indirekte Kompositinlays | Sollten nicht angewendet werden (Starker Konsens) | Gilt, sofern Defekte direkt mit Komposit versorgt werden können. |
| Indirekte Keramik/Gussmetall | Können angewendet werden (Starker Konsens) | Alternative, wenn direkte Kompositrestaurationen nicht möglich sind. |
*Hinweis: Die Empfehlung zu Glasionomerzement bezieht sich auf Materialien, die vom Hersteller für die permanente Anwendung im Seitenzahnbereich zugelassen sind.
Höckerersatz im Seitenzahnbereich
Bei Kavitäten mit Höckerersatz muss das Material Kaulasten aufnehmen und den Zahn funktionell rekonstruieren.
- Direkte Kompositrestaurationen: Können angewendet werden (Starker Konsens). Sie benötigen keine retentive Präparationsform und erlauben eine maximale Zahnhartsubstanzschonung.
- Indirekte Kompositrestaurationen: Können angewendet werden (Starker Konsens). Dies gilt insbesondere bei spezifischen Einflussfaktoren wie eingeschränkter Compliance, schlechter Zugänglichkeit oder komplexer funktioneller Rehabilitation.
Klasse III und IV (Frontzahnbereich)
Im Frontzahnbereich stehen neben dem Restaurationsüberleben auch dauerhafte ästhetische Ergebnisse im Vordergrund.
| Material | Empfehlung | Evidenzgrad |
|---|---|---|
| Direkte Komposite | Sollen zur Anwendung kommen (Starker Konsens) | A |
| Glasionomerzemente | Sollten nicht zur Anwendung kommen (Starker Konsens) | Konsensbasiert |
Zahnformkorrekturen und Klasse V
Mit direkten Zahnformkorrekturen können funktionell und ästhetisch insuffiziente Situationen an Frontzähnen präventionsorientiert therapiert werden.
- Zahnformkorrekturen: Für Korrekturen im Frontzahnbereich sollen direkte Kompositmaterialien zur Anwendung kommen (Empfehlungsgrad A, Starker Konsens).
- Klasse V (Zahnhals): Direkte Kompositmaterialien können angewendet werden, sofern eine adäquate Kontaminationskontrolle und Adhäsivtechnik gewährleistet ist (Starker Konsens).
💡Praxis-Tipp
Verzichten Sie bei Klasse-I- und -II-Kavitäten auf indirekte Kompositinlays, wenn eine direkte Kompositrestauration möglich ist. Dies schont die Zahnhartsubstanz und reduziert den Behandlungsaufwand.