Patientenkarten und Schulungsmaterial: AkdÄ
Hintergrund
Die Drug Safety Mail 2021-12 der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) thematisiert die Bedeutung von Patientenkarten und behördlich genehmigtem Schulungsmaterial. Diese Dokumente dienen als essenzielle Hilfsmittel für eine sichere Arzneimitteltherapie.
Ergänzend zur regulären Packungsbeilage enthalten diese Materialien spezifische Hinweise zu wichtigen Risiken eines Arzneimittels. Dazu zählen beispielsweise Warnungen vor potenziell lebensbedrohlichen Wechselwirkungen.
Das Schulungsmaterial wird von den zuständigen Behörden angeordnet, geprüft und genehmigt und ist ein fester Bestandteil der Arzneimittelzulassung. Die Erstellung und Verteilung erfolgt durch die jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer.
Empfehlungen
Die Mitteilung der AkdÄ formuliert folgende Kernaspekte zum Umgang mit den Materialien:
Bereitstellung und Erkennung
Laut AkdÄ liegt behördlich genehmigtes Schulungsmaterial in verschiedenen Formaten vor, darunter Checklisten, Leitfäden für medizinisches Personal sowie Informationsbroschüren. Zur leichten Identifikation ist dieses Material mit dem Symbol der „Blauen Hand“ gekennzeichnet.
Patientenkarten sind in der Regel direkt in der Arzneimittelpackung enthalten oder fest mit dieser verbunden. In Einzelfällen ist eine direkte Abgabe durch das ärztliche oder pharmazeutische Personal vorgesehen.
Integration in den Praxisalltag
Die Mitteilung betont, dass Ärzte und Apotheker ein strukturiertes Vorgehen zur Aushändigung und Erläuterung der Patientenkarten etablieren sollten. Besonders relevante Zeitpunkte für die Aufklärung sind:
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Die Erstverordnung eines neuen Arzneimittels
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Die Entlassung aus einer stationären Behandlung
Hinweise für die Aufklärung
Es wird empfohlen, Behandelte darauf hinzuweisen, die Karten stets bei sich zu tragen. Zudem sollten die Karten bei jedem Arztbesuch, insbesondere in Notfallsituationen, sowie in der Apotheke vorgelegt werden, um Arzneimittelrisiken zu minimieren.
Die AkdÄ äußert zudem den Wunsch nach zukünftigen elektronischen Lösungen. Eine strukturierte elektronische Form, beispielsweise für die Ansicht auf dem Smartphone, wird als sinnvolle Ergänzung zur Papierform angesehen.
💡Praxis-Tipp
Die AkdÄ hebt hervor, dass behördlich genehmigtes Schulungsmaterial und Patientenkarten verlässlich an dem Symbol der „Blauen Hand“ zu erkennen sind. Es wird empfohlen, feste Routinen im Praxis- oder Klinikalltag zu etablieren, um sicherzustellen, dass diese Materialien bei Neuverordnungen oder Entlassungen aktiv ausgehändigt und erläutert werden.
Häufig gestellte Fragen
Laut AkdÄ ist behördlich geprüftes und genehmigtes Schulungsmaterial leicht zu identifizieren. Es ist einheitlich mit dem Symbol der „Blauen Hand“ gekennzeichnet.
Die Materialien können in verschiedenen Formaten zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören Checklisten und Leitfäden für medizinisches Personal, Informationsbroschüren sowie Patientenkarten oder Patientenpässe.
Die Mitteilung empfiehlt die Etablierung fester Abläufe für die Aushändigung und Erläuterung. Besonders geeignete Zeitpunkte sind die Aufklärung über ein neues Arzneimittel oder die Entlassung aus der stationären Behandlung.
Eine aktuelle Liste der betroffenen Arzneimittel wird von den zuständigen Bundesoberbehörden bereitgestellt. Diese ist auf den Webseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) abrufbar.
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Quelle: AkdÄ: Anwendung von Patientenkarten und Schulungsmaterial. (AkdÄ, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.