Patientenkarten: Anwendung zur Arzneimittelsicherheit
Hintergrund
Die Drug Safety Mail 2021-12 der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) thematisiert die Bedeutung von Patientenkarten und behördlich genehmigtem Schulungsmaterial. Diese Dokumente dienen als essenzielle Hilfsmittel für eine sichere Arzneimitteltherapie.
Ergänzend zur regulären Packungsbeilage enthalten diese Materialien spezifische Hinweise zu wichtigen Risiken eines Arzneimittels. Dazu zählen beispielsweise Warnungen vor potenziell lebensbedrohlichen Wechselwirkungen.
Das Schulungsmaterial wird von den zuständigen Behörden angeordnet, geprüft und genehmigt und ist ein fester Bestandteil der Arzneimittelzulassung. Die Erstellung und Verteilung erfolgt durch die jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer.
💡Praxis-Tipp
Die AkdÄ hebt hervor, dass behördlich genehmigtes Schulungsmaterial und Patientenkarten verlässlich an dem Symbol der „Blauen Hand“ zu erkennen sind. Es wird empfohlen, feste Routinen im Praxis- oder Klinikalltag zu etablieren, um sicherzustellen, dass diese Materialien bei Neuverordnungen oder Entlassungen aktiv ausgehändigt und erläutert werden.
Häufig gestellte Fragen
Laut AkdÄ ist behördlich geprüftes und genehmigtes Schulungsmaterial leicht zu identifizieren. Es ist einheitlich mit dem Symbol der „Blauen Hand“ gekennzeichnet.
Die Materialien können in verschiedenen Formaten zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören Checklisten und Leitfäden für medizinisches Personal, Informationsbroschüren sowie Patientenkarten oder Patientenpässe.
Die Mitteilung empfiehlt die Etablierung fester Abläufe für die Aushändigung und Erläuterung. Besonders geeignete Zeitpunkte sind die Aufklärung über ein neues Arzneimittel oder die Entlassung aus der stationären Behandlung.
Eine aktuelle Liste der betroffenen Arzneimittel wird von den zuständigen Bundesoberbehörden bereitgestellt. Diese ist auf den Webseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) abrufbar.
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Quelle: AkdÄ: Anwendung von Patientenkarten und Schulungsmaterial. (AkdÄ, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
Verwandte Leitlinien
AkdÄ: Website der AkdÄ: Neuer Link zu behördlich genehmigtem Schulungsmaterial.
AkdÄ: Leitfaden der AkdÄ zum Melden von Nebenwirkungen erschienen.
AkdÄ: Bedarfsgerechte Verordnung von Arzneimitteln – Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit.
AkdÄ: Information von BfArM und PEI: Betroffene oder ihre
AkdÄ: Information der AkdÄ: Verwechslung von Fentanyl-Nasenspray (Instanyl®) mit Todesfolge.
AkdÄ: Niederländische Empfehlungen zur sicheren Anwendung von Arzneimitteln bei Leberzirrhose.
AkdÄ: Umfrage des Paul-Ehrlich-Instituts zur Verfügbarkeit von Grippeimpfstoffen.
AkdÄ: Information zur MedSafetyWeek 2023
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