AkdÄ2019

Olaratumab (Lartruvo) bei Weichteilsarkom: AkdÄ-Warnung

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Rote-Hand-Brief der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aus dem Jahr 2019 informiert über neue Studienergebnisse zu Olaratumab (Lartruvo). Das Medikament wird in Kombination mit Doxorubicin zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenem Weichteilsarkom eingesetzt.

Die Indikation besteht laut Zulassung, wenn eine kurative Behandlung wie eine Operation oder Strahlentherapie nicht geeignet ist. Zudem darf zuvor keine Behandlung mit Doxorubicin durchgeführt worden sein.

Im Rahmen der Zulassung wurde eine bestätigende klinische Studie beauflagt. Diese sollte die klinische Wirksamkeit einer vorhergehenden Studie verifizieren.

Empfehlungen

Studienergebnisse

In der aktuellen Studie wurden Patienten mit fortgeschrittenem oder metastasiertem Weichteilsarkom in zwei Studienarmen untersucht. Die vorläufigen Ergebnisse zeigen keinen Überlebensvorteil für die Therapie mit Olaratumab.

StudienarmÜberlebensvorteilSicherheitsprofil
Olaratumab + DoxorubicinNicht nachgewiesenVergleichbar, keine neuen Risikosignale
Doxorubicin-MonotherapieReferenzReferenz

Konsequenzen für die Therapie

Aufgrund der fehlenden Wirksamkeitsbestätigung werden folgende Konsequenzen für die Praxis formuliert:

  • Es sollen keine neuen Patienten mehr mit Olaratumab behandelt werden.

  • Eine bereits begonnene Behandlung mit Olaratumab kann fortgeführt werden, sofern der Patient klinisch davon profitiert.

  • Die Studienergebnisse werden währenddessen weiter ausgewertet.

Kontraindikationen

Der Rote-Hand-Brief warnt ausdrücklich vor der Neueinstellung von Patienten mit fortgeschrittenem Weichteilsarkom auf Olaratumab, da die Wirksamkeit nicht bestätigt werden konnte.

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💡Praxis-Tipp

Der Rote-Hand-Brief betont, dass bei bestehenden Therapien mit Olaratumab kein sofortiger Abbruch zwingend erforderlich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung fortgesetzt werden kann, solange ein individueller klinischer Nutzen für den Patienten erkennbar ist. Vor der Neueinstellung von Patienten auf das Medikament wird jedoch ausdrücklich gewarnt.

Häufig gestellte Fragen

Eine beauflagte klinische Studie konnte den Überlebensvorteil von Olaratumab bei Patienten mit Weichteilsarkom nicht bestätigen. Daher wird von der Neueinstellung von Patienten abgeraten.

Laut Rote-Hand-Brief kann eine bereits begonnene Behandlung mit Olaratumab weitergeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Patient klinisch von der Therapie profitiert.

Die Studie zeigte keine neuen Risikosignale für Olaratumab. Das Sicherheitsprofil war im Vergleich zur Doxorubicin-Monotherapie vergleichbar.

Olaratumab wurde in Kombination mit Doxorubicin für Erwachsene mit fortgeschrittenem Weichteilsarkom eingesetzt. Dies galt für Fälle, in denen keine kurative Operation oder Strahlentherapie möglich war und noch keine Doxorubicin-Vorbehandlung stattfand.

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Quelle: AkdÄ: Rote-Hand-Brief zu Lartruvo® (Olaratumab): Wirksamkeit bei Weichteilsarkom in Studie nicht bestätigt. (AkdÄ, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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