Colchicin-Überdosierung: Risiken & Kontraindikationen

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) warnt in der Drug Safety Mail 2017-02 vor akzidentellen Überdosierungen von Colchicin. Aktuelle Fallmeldungen aus der UAW-Datenbank sowie Berichte von Giftinformationszentralen zeigen, dass es trotz bestehender Warnhinweise weiterhin zu schweren, teils tödlichen Zwischenfällen kommt.

Colchicin wird vorrangig zur Behandlung des akuten Gichtanfalls eingesetzt. Aufgrund der geringen therapeutischen Breite des Wirkstoffs können bereits geringfügige Überschreitungen der Maximaldosis zu lebensbedrohlichen Intoxikationen führen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die AkdÄ betont, dass die Verordnung von Colchicin auf kleine Packungsgrößen beschränkt werden sollte, die exakt für einen akuten Gichtanfall ausreichen. Zudem wird dringend empfohlen, vor der Verschreibung die Begleitmedikation auf Inhibitoren von P-Glycoprotein oder CYP3A4 zu prüfen, da diese das Intoxikationsrisiko erheblich steigern können.

Häufig gestellte Fragen

Die AkdÄ warnt vor Colchicin, da es laut aktuellen Meldungen aus der UAW-Datenbank weiterhin zu akzidentellen Überdosierungen kommt. Diese Zwischenfälle können schwerwiegende Folgen haben und sogar tödlich verlaufen.

Zur Risikominimierung wird eine ausführliche Aufklärung über die korrekte Einnahme empfohlen. Zusätzlich rät die AkdÄ dazu, die Abgabemenge auf Packungsgrößen zu begrenzen, die nur für einen akuten Gichtanfall ausreichen.

Laut Sicherheitswarnung muss insbesondere auf Wechselwirkungen mit Inhibitoren von P-Glycoprotein oder CYP3A4 geachtet werden. Diese können den Abbau von Colchicin hemmen und somit zu einer toxischen Akkumulation führen.

Die AkdÄ nennt explizit eine eingeschränkte Nierenfunktion sowie Lebererkrankungen als bestehende Kontraindikationen. Bei diesen Begleiterkrankungen wird von einer Verordnung abgeraten.

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Quelle: AkdÄ: Bekanntgabe der AkdÄ im Deutschen Ärzteblatt vom (AkdÄ, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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