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Zwangsstörungen: S3-Leitlinie DGPPN

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGPPN (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Lebenszeitprävalenz der Zwangsstörung liegt bei etwa 1-3 %, wobei subklinische Formen noch häufiger auftreten. Das mittlere Ersterkrankungsalter liegt bei etwa 20 Jahren, wobei die Erkrankung bei männlichen Patienten oft früher beginnt als bei weiblichen.

Die Ätiopathogenese wird als multifaktoriell beschrieben und umfasst kognitiv-behaviorale, neurobiologische und genetische Faktoren. Zwangsstörungen weisen eine hohe Komorbidität mit affektiven Störungen, Angststörungen und Tic-Störungen auf.

Der Verlauf der Erkrankung ist häufig chronisch und fluktuierend. Eine frühzeitige Diagnosestellung ist essenziell, da eine verzögerte Behandlung das Risiko für eine Chronifizierung und psychosoziale Beeinträchtigungen deutlich erhöht.

Empfehlungen

Die S3-Leitlinie der DGPPN formuliert folgende Kernempfehlungen zur Versorgung von Zwangsstörungen:

Diagnostik

Laut Leitlinie wird bei Verdacht auf eine Zwangsstörung ein Screening mit fünf spezifischen Fragen empfohlen. Dazu gehören Fragen nach übermäßigem Waschen, Kontrollieren, quälenden Gedanken, Zeitaufwand für Alltagstätigkeiten und Symmetriebedürfnis.

Zur Diagnosesicherung und Erfassung von Komorbiditäten sollte gemäß Leitlinie ein strukturiertes klinisches Interview (z.B. SKID, DIPS) eingesetzt werden. Für die Beurteilung des Schweregrades und der Verlaufsbeobachtung wird die Yale-Brown Obsessive-Compulsive Scale (Y-BOCS) empfohlen.

Psychotherapie

Als Psychotherapie der ersten Wahl wird eine störungsspezifische Kognitive Verhaltenstherapie (KVT) einschließlich Exposition und Reaktionsmanagement empfohlen (Empfehlungsgrad A).

Dabei formuliert die Leitlinie folgende spezifische Hinweise:

  • Expositionen sollten idealerweise therapeutenbegleitet im häuslichen oder zwangsauslösenden Umfeld stattfinden.

  • Hochfrequente Expositionen (Blocktherapie) sollten bei Verfügbarkeit genutzt werden.

  • KVT im Gruppensetting stellt eine wirksame Behandlungsalternative dar.

  • Eine Einbeziehung von engen Bezugspersonen in die Therapie wird empfohlen.

Pharmakotherapie

Eine medikamentöse Monotherapie ist laut Leitlinie indiziert, wenn eine KVT abgelehnt wird, nicht verfügbar ist oder die Schwere der Symptomatik dies erfordert.

Für die medikamentöse Behandlung gelten folgende Empfehlungen:

  • Selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI) stellen die medikamentöse Therapie der ersten Wahl dar.

  • Clomipramin ist vergleichbar wirksam, gilt aber aufgrund des Nebenwirkungsprofils als Mittel der zweiten Wahl.

  • Trizyklische Antidepressiva (außer Clomipramin), Mirtazapin und Benzodiazepine sollen nicht eingesetzt werden.

Therapierefraktärität und Augmentation

Ein Ansprechen auf die medikamentöse Therapie sollte über mindestens 12 Wochen evaluiert werden. Bei unzureichender Wirkung (Y-BOCS-Reduktion < 25 %) empfiehlt die Leitlinie folgende Eskalationsschritte:

  • Dosissteigerung des SSRI bis zur individuellen Maximaldosis.

  • Wechsel auf ein anderes SSRI oder Clomipramin.

  • Augmentation mit den Antipsychotika Aripiprazol oder Risperidon für 6 Wochen.

Dosierung

Die Leitlinie nennt folgende Dosierungsbereiche für die medikamentöse Therapie der Zwangsstörung:

WirkstoffDosierungIndikation / Anmerkung
Escitalopram10-20 mg/TagMittel der ersten Wahl (SSRI)
Paroxetin40-60 mg/TagMittel der ersten Wahl (SSRI)
Sertralin50-200 mg/TagMittel der ersten Wahl (SSRI)
Fluvoxamin100-200 mg/TagMittel der ersten Wahl (SSRI)
Clomipraminbis 200 mg/TagMittel der zweiten Wahl bei SSRI-Versagen
Aripiprazolbis 15 mg/TagAugmentation bei Therapieresistenz
Risperidon0,5-3 mg/TagAugmentation bei Therapieresistenz

Kontraindikationen

Die Leitlinie warnt vor folgenden unerwünschten Wirkungen unter SSRI- und Clomipramin-Therapie:

  • Erhöhtes Risiko für Suizidgedanken und eine Zunahme von motorischer Unruhe und Agitiertheit.

  • Hyponatriämie (SIADH), insbesondere bei älteren Patienten.

  • Erhöhte Blutungsneigung bei gleichzeitiger Gabe von nichtsteroidalen Antirheumatika.

  • Bei Clomipramin wird zusätzlich vor kardialen Nebenwirkungen (Herzrhythmusstörungen, QTc-Verlängerung) und Krampfanfällen gewarnt.

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💡Praxis-Tipp

Patienten mit Zwangsstörungen verheimlichen ihre Symptomatik häufig aus Scham über viele Jahre. Es wird empfohlen, bei psychischen Begleiterkrankungen oder unklaren dermatologischen Befunden (wie Handekzemen) stets aktiv und gezielt nach Zwangssymptomen wie übermäßigem Waschen oder Kontrollieren zu fragen.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie empfiehlt die Kognitive Verhaltenstherapie (KVT) mit Exposition und Reaktionsmanagement als Therapie der ersten Wahl. Diese sollte idealerweise therapeutenbegleitet in den zwangsauslösenden Situationen stattfinden.

Eine Pharmakotherapie wird laut Leitlinie empfohlen, wenn eine Psychotherapie abgelehnt wird, nicht verfügbar ist oder die Symptomatik zu schwer für eine alleinige KVT ist. Als medikamentöses Mittel der ersten Wahl gelten SSRI.

Bei unzureichender Wirkung nach 12 Wochen empfiehlt die Leitlinie eine Dosissteigerung, den Wechsel auf ein anderes SSRI oder Clomipramin. Als weiterer Schritt kann eine Augmentation mit den Antipsychotika Aripiprazol oder Risperidon erfolgen.

Die Leitlinie gibt an, dass die Behandlungsdauer zur Beurteilung der Wirksamkeit mindestens 12 Wochen betragen sollte. Bei Ansprechen wird eine längerfristige Erhaltungstherapie zur Rückfallprophylaxe empfohlen.

Die Leitlinie rät vom Einsatz von Benzodiazepinen zur Behandlung der Kernsymptomatik ab. Sie haben sich als nicht wirksam erwiesen und bergen ein hohes Risiko für eine Abhängigkeitsentwicklung.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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