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DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)Kardiologie

Gendiagnostik in der Kardiologie: Leitlinie (DGK)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie) Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Next-Generation-Sequenzierung (NGS) ist der Standard in der molekulargenetischen Diagnostik kardiovaskulärer Erkrankungen.
  • Genvarianten werden nach ACMG-Kriterien in 5 Klassen eingeteilt, wobei nur Klasse 4 und 5 als pathogen gelten.
  • Ein familiäres Kaskadenscreening ist bei Nachweis einer pathogenen Variante beim Indexpatienten indiziert.
  • Prädiktive genetische Testungen dürfen nur von Fachärzten für Humangenetik oder Ärzten mit fachgebundener Zusatzqualifikation veranlasst werden.
  • Zusatzbefunde in 'Actionable Genes' können nach vorheriger Aufklärung und Einwilligung mitgeteilt werden.
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Hintergrund

Viele kardiovaskuläre Erkrankungen haben eine genetische Ursache, treten familiär gehäuft auf und erfordern eine interdisziplinäre Betreuung. Zu den vorwiegend monogen bedingten Erkrankungen gehören unter anderem:

  • Familiäre Hypercholesterinämie (Prävalenz ca. 1:250)
  • Hypertrophe Kardiomyopathie (Prävalenz ca. 1:500)
  • Dilatative Kardiomyopathie (Prävalenz ca. 1:250)
  • Langes QT-Syndrom (Prävalenz ca. 1:2000)
  • Marfan-Syndrom (Prävalenz ca. 1-17:100.000)

Diese Erkrankungen werden oft unterdiagnostiziert. Eine frühzeitige Erkennung kann zur Prävention von Morbidität und Mortalität (z. B. plötzlicher Herztod) beitragen.

Methodik der Gendiagnostik

Die Hochdurchsatzsequenzierung (Next-Generation-Sequencing, NGS) ist heute der Standard. Dabei wird unterschieden zwischen:

  • MGPS (Multi-Gen-Panel-Sequenzierung): Fokus auf spezifische Krankheitsgene.
  • WES (Whole Exome Sequencing): Sequenzierung aller ca. 20.000 Gene.
  • WGS (Whole Genome Sequencing): Gesamtgenomsequenzierung.

Variantenklassifikation nach ACMG

Das American College of Medical Genetics and Genomics (ACMG) teilt genetische Varianten in fünf Klassen ein. Nur Klasse 4 und 5 gelten als positiver genetischer Befund.

ACMG-KlasseEinstufungPathogenitätswahrscheinlichkeit
5Pathogen> 95 %
4Wahrscheinlich pathogen> 90 %
3Variante unklarer Signifikanz (VUS)10–90 %
2Wahrscheinlich benigne-
1Benigne-

Umgang mit VUS und Zusatzbefunden

Varianten unklarer Signifikanz (VUS)

Varianten der Klasse 3 (VUS) sollten dem Patienten in der Regel nicht mitgeteilt werden, da die Krankheitskausalität ungesichert ist.

  • Klasse-IIa-Indikation: Eine Reevaluation von VUS in größeren Intervallen (z. B. 3 bis 5 Jahre) ist sinnvoll.
  • Klasse-IIb-Indikation: Im Einzelfall können VUS mitgeteilt werden, müssen aber als solche gekennzeichnet sein.

Zusatzbefunde (Incidental Findings)

Bei umfassenden Analysen (WES/WGS) können pathogene Varianten in Genen auffallen, die nicht primär untersucht wurden. Das ACMG definiert sogenannte "Actionable Genes", bei denen sich präventive oder therapeutische Konsequenzen ergeben.

ErkrankungsgruppeRelevante Gene (Auswahl)
Arrhythmien (z. B. LQTS, CPVT)KCNH2, KCNQ1, SCN5A, RYR2
Kardiomyopathien (z. B. HCM, DCM)MYH7, TNNT2, TPM1, PKP2
Aortopathien (z. B. Marfan-Syndrom)FBN1, ACTA2, TGFBR1, TGFBR2
Cholesterolstoffwechsel (FH)APOB, LDLR, PCSK9
  • Klasse-IIb-Indikation: Zusatzbefunde (Klasse 4/5) in kardiovaskulären "Actionable Genes" können mitgeteilt werden, wenn zuvor eine Aufklärung und Einwilligung erfolgte.
  • Klasse-I-Indikation: Wird ein solcher Befund identifiziert, ist eine gezielte klinische Untersuchung und humangenetische Beratung indiziert.

Rechtliche Rahmenbedingungen (GenDG)

Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) regelt die Durchführung genetischer Untersuchungen:

  • Diagnostische Untersuchung: Darf von jedem approbierten Arzt bei Krankheitsverdacht veranlasst werden. Eine Aufklärung ist zwingend, eine humangenetische Beratung nach der Untersuchung sollte erfolgen.
  • Prädiktive Untersuchung: Darf ausschließlich von Fachärzten für Humangenetik oder Ärzten mit fachgebundener genetischer Zusatzqualifikation veranlasst werden. Eine Beratung vor und nach der Untersuchung ist Pflicht.

Familiäres Kaskadenscreening

Wenn bei einem Indexpatienten eine genetisch bedingte Herzerkrankung vorliegt, müssen Familienangehörige untersucht werden. Dabei wird kaskadenartig vorgegangen (zuerst Verwandte 1. Grades).

  • Klasse-I-Indikation: Klinische Evaluation von unmittelbar verwandten Familienmitgliedern.
  • Klasse-I-Indikation: Heterozygotendiagnostik (genetische Testung) bei verwandten Familienmitgliedern auf die bekannte krankheitsursächliche Genvariante (Klasse 4/5), sofern sich daraus therapeutische oder prognostische Konsequenzen ergeben.
  • Klasse-I-Indikation: Auch bei Kindern und Jugendlichen ist die Testung indiziert, wenn unmittelbare therapeutische Konsequenzen folgen (unter Berücksichtigung der altersabhängigen Penetranz).

💡Praxis-Tipp

Teilen Sie Patienten Varianten unklarer Signifikanz (ACMG-Klasse 3) standardmäßig nicht mit, um Verunsicherungen zu vermeiden. Raten Sie stattdessen zu einer Reevaluation des Befundes nach 3 bis 5 Jahren.

Häufig gestellte Fragen

Ausschließlich Fachärzte für Humangenetik oder Ärzte, die eine Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung für genetische Untersuchungen erworben haben.
Klasse 4 steht für 'wahrscheinlich pathogen' (>90 % Wahrscheinlichkeit) und Klasse 5 für 'pathogen' (>95 %). Nur diese beiden Klassen gelten als positiver genetischer Befund und Krankheitsursache.
Ausgehend vom Indexpatienten werden zunächst Verwandte 1. Grades klinisch und ggf. genetisch auf die identifizierte Mutation untersucht. Bei positivem Befund wird die Testung auf entferntere Verwandte ausgeweitet.
Ja, pathogene Varianten in sogenannten 'Actionable Genes' dürfen mitgeteilt werden, sofern der Patient im Vorfeld darüber aufgeklärt wurde und schriftlich eingewilligt hat.

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