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DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)Kardiologie

Qualitätssicherung Röntgendiagnostik: Leitlinie (BÄK)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie) Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Das ALARA-Prinzip (As Low As Reasonably Achievable) steht bei der Dosisoptimierung im Vordergrund.
  • Die Befundung digitaler Aufnahmen muss an zugelassenen Befundungsmonitoren erfolgen, nicht anhand von Ausdrucken.
  • Bei Kindern sind spezielle Dosisreduktionen, Zusatzfilterungen (Kupfer/Aluminium) und der Verzicht auf Streustrahlenraster (<15 cm Durchmesser) essenziell.
  • Der Einsatz von Patienten-Strahlenschutzmitteln (z. B. Gonadenschutz) wird zunehmend kontrovers diskutiert; es gelten die aktuellen SSK-Empfehlungen.
  • Die Dokumentation muss den DICOM-Standards entsprechen und Dosisindikatoren (EI, DI) sowie das Dosisflächenprodukt (DFP) erfassen.
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Hintergrund

Die Leitlinie der Bundesärztekammer (BÄK) definiert die medizinischen und technischen Standards für die Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik (Projektionsradiographie, Mammographie, DVT und Durchleuchtung). Oberstes Ziel ist die Beantwortung der klinischen Fragestellung bei medizinisch vertretbar niedriger Strahlenexposition (ALARA-Prinzip).

Ärztliche und Aufnahmetechnische Anforderungen

Die diagnostische Bildqualität wird durch drei ärztliche Hauptkriterien bestimmt:

  • Vollständige Erfassung der Untersuchungsregion
  • Darstellung wichtiger Bilddetails (charakteristische Musterelemente)
  • Erkennbarkeit kritischer Strukturen (für diskrete pathologische Veränderungen)

Für die Aufnahmetechnik gelten spezifische Vorgaben zur Optimierung:

ParameterAnforderung / Empfehlung
BildempfängerformatObjektangepasst wählen; physikalische Blenden sollen an allen Bildrändern sichtbar sein.
StreustrahlenrasterBei digitaler Radiographie kann oft darauf verzichtet werden (z. B. durch "virtuelle Raster" zur Dosisreduktion).
ZweiteilungDarf bei digitalen Systemen nicht angewendet werden (verfälscht den Dosisindikator).
DurchleuchtungGepulste Durchleuchtung mit niedrigster Frequenz; Nutzung von Last-Image-Hold (LIH) und Last-Image-Run (LIR).

Strahlenschutzmittel

Der Einsatz von Strahlenschutzmitteln wird aktuell international kontrovers diskutiert (insbesondere der Gonadenschutz). Die Leitlinie orientiert sich an den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK):

UntersuchungsartEmpfohlener Strahlenschutz
Schädel / SchulterKein Schutz für Erwachsene notwendig.
Thorax / Abdomen / ExtremitätenKein genereller Schutz im Standard aufgeführt (situativ nach SSK).
Becken / HüfteMänner: Hodenschutz (wenn keine Artefakte entstehen). Frauen: Ovarialabdeckung (nur wenn keine relevanten Strukturen verdeckt werden).
DurchleuchtungBleiabdeckung sinnvoll, darf aber nicht im Strahlengang liegen (Gefahr der Dosiserhöhung durch automatische Regelung).

Pädiatrische Besonderheiten

Kinder und Jugendliche erfordern aufgrund ihrer erhöhten Strahlensensibilität und speziellen Anatomie angepasste Protokolle:

  • Zusatzfilterung: Bei Körperstamm-Aufnahmen 1 mm Al und mind. 0,1 bis 0,3 mm Cu verwenden.
  • Streustrahlenraster: Bei einem Patientendurchmesser < 15 cm entfernen.
  • Belichtungsautomatik: Sinnvoll ab ca. 5 Jahren einsetzbar (kleine, variable Messkammern nutzen).
  • Durchleuchtung: Möglichst größtes Format ohne Zoom nutzen; Pulsfrequenz reduzieren (meist reichen 3 Pulse/s).
  • Immobilisation: Halten durch Begleitpersonen (mit Strahlenschutz), nur in Ausnahmefällen durch Personal.

Physikalische Größen und Bildwiedergabe

Die Bewertung der Exposition erfolgt bei digitalen Systemen über den Dosisindikator (DIN EN 62494-1), da eine Überexposition optisch nicht mehr zwingend am Bild erkennbar ist.

GrößeBedeutung / Vorgabe
Expositions-Index (EI)Korreliert mit der Bildempfängerdosis (~µGy × 100).
Abweichungs-Index (DI)Logarithmische Skala; 3 Punkte entsprechen einer Verdopplung/Halbierung der Dosis.
Dosisflächenprodukt (DFP)Muss bei Körperstamm-Untersuchungen und Durchleuchtungen zwingend aufgezeichnet werden.
BefundungDarf nur an zugelassenen Befundungsmonitoren erfolgen. Papierausdrucke oder Hardcopys sind für die Primärdiagnostik unzulässig.

Dokumentation und Archivierung

Die Dokumentation muss den DICOM-Standards entsprechen. Zwingend aufzuzeichnen sind unter anderem Röhrenspannung, Zusatzfilterung, Dosisindikator, DFP und die rechtfertigende Indikation. Die Archivierung sollte bevorzugt verlustfrei komprimiert erfolgen; bei verlustbehafteter Kompression dürfen keine diagnoserelevanten Details verloren gehen.

💡Praxis-Tipp

Verzichten Sie bei digitalen Röntgenaufnahmen strikt auf die 'Zweiteilung' des Bildempfängers, da dies den Dosisindikator verfälscht. Nutzen Sie zur Befundung ausschließlich zugelassene Monitore, niemals Hardcopy-Ausdrucke.

Häufig gestellte Fragen

Bei einem Patientendurchmesser von unter 15 cm sollte das Streustrahlenraster entfernt werden, um die Strahlenexposition zu reduzieren.
Der Nutzen wird kontrovers diskutiert. Laut Leitlinie/SSK ist er bei Männern sinnvoll (wenn keine Artefakte entstehen), bei Frauen nur, wenn keine zu befundenden Strukturen verdeckt werden.
Nein, die Befundung auf Grundlage von Papierausdrucken oder Hardcopys ist nicht zulässig. Es müssen zugelassene Befundungsmonitore verwendet werden.
Es soll eine Zusatzfilterung von 1 mm Aluminium und mindestens 0,1 mm bis 0,3 mm Kupfer-Äquivalent in den Strahlengang eingebracht werden.
Über den Dosisindikator (Expositions-Index EI und Abweichungs-Index DI), da eine Überexposition aufgrund der automatischen Bildprozessierung optisch nicht mehr zwingend erkennbar ist.

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