Qualitätssicherung Röntgendiagnostik: Leitlinie (BÄK)
📋Auf einen Blick
- •Das ALARA-Prinzip (As Low As Reasonably Achievable) steht bei der Dosisoptimierung im Vordergrund.
- •Die Befundung digitaler Aufnahmen muss an zugelassenen Befundungsmonitoren erfolgen, nicht anhand von Ausdrucken.
- •Bei Kindern sind spezielle Dosisreduktionen, Zusatzfilterungen (Kupfer/Aluminium) und der Verzicht auf Streustrahlenraster (<15 cm Durchmesser) essenziell.
- •Der Einsatz von Patienten-Strahlenschutzmitteln (z. B. Gonadenschutz) wird zunehmend kontrovers diskutiert; es gelten die aktuellen SSK-Empfehlungen.
- •Die Dokumentation muss den DICOM-Standards entsprechen und Dosisindikatoren (EI, DI) sowie das Dosisflächenprodukt (DFP) erfassen.
Hintergrund
Die Leitlinie der Bundesärztekammer (BÄK) definiert die medizinischen und technischen Standards für die Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik (Projektionsradiographie, Mammographie, DVT und Durchleuchtung). Oberstes Ziel ist die Beantwortung der klinischen Fragestellung bei medizinisch vertretbar niedriger Strahlenexposition (ALARA-Prinzip).
Ärztliche und Aufnahmetechnische Anforderungen
Die diagnostische Bildqualität wird durch drei ärztliche Hauptkriterien bestimmt:
- Vollständige Erfassung der Untersuchungsregion
- Darstellung wichtiger Bilddetails (charakteristische Musterelemente)
- Erkennbarkeit kritischer Strukturen (für diskrete pathologische Veränderungen)
Für die Aufnahmetechnik gelten spezifische Vorgaben zur Optimierung:
| Parameter | Anforderung / Empfehlung |
|---|---|
| Bildempfängerformat | Objektangepasst wählen; physikalische Blenden sollen an allen Bildrändern sichtbar sein. |
| Streustrahlenraster | Bei digitaler Radiographie kann oft darauf verzichtet werden (z. B. durch "virtuelle Raster" zur Dosisreduktion). |
| Zweiteilung | Darf bei digitalen Systemen nicht angewendet werden (verfälscht den Dosisindikator). |
| Durchleuchtung | Gepulste Durchleuchtung mit niedrigster Frequenz; Nutzung von Last-Image-Hold (LIH) und Last-Image-Run (LIR). |
Strahlenschutzmittel
Der Einsatz von Strahlenschutzmitteln wird aktuell international kontrovers diskutiert (insbesondere der Gonadenschutz). Die Leitlinie orientiert sich an den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK):
| Untersuchungsart | Empfohlener Strahlenschutz |
|---|---|
| Schädel / Schulter | Kein Schutz für Erwachsene notwendig. |
| Thorax / Abdomen / Extremitäten | Kein genereller Schutz im Standard aufgeführt (situativ nach SSK). |
| Becken / Hüfte | Männer: Hodenschutz (wenn keine Artefakte entstehen). Frauen: Ovarialabdeckung (nur wenn keine relevanten Strukturen verdeckt werden). |
| Durchleuchtung | Bleiabdeckung sinnvoll, darf aber nicht im Strahlengang liegen (Gefahr der Dosiserhöhung durch automatische Regelung). |
Pädiatrische Besonderheiten
Kinder und Jugendliche erfordern aufgrund ihrer erhöhten Strahlensensibilität und speziellen Anatomie angepasste Protokolle:
- Zusatzfilterung: Bei Körperstamm-Aufnahmen 1 mm Al und mind. 0,1 bis 0,3 mm Cu verwenden.
- Streustrahlenraster: Bei einem Patientendurchmesser < 15 cm entfernen.
- Belichtungsautomatik: Sinnvoll ab ca. 5 Jahren einsetzbar (kleine, variable Messkammern nutzen).
- Durchleuchtung: Möglichst größtes Format ohne Zoom nutzen; Pulsfrequenz reduzieren (meist reichen 3 Pulse/s).
- Immobilisation: Halten durch Begleitpersonen (mit Strahlenschutz), nur in Ausnahmefällen durch Personal.
Physikalische Größen und Bildwiedergabe
Die Bewertung der Exposition erfolgt bei digitalen Systemen über den Dosisindikator (DIN EN 62494-1), da eine Überexposition optisch nicht mehr zwingend am Bild erkennbar ist.
| Größe | Bedeutung / Vorgabe |
|---|---|
| Expositions-Index (EI) | Korreliert mit der Bildempfängerdosis (~µGy × 100). |
| Abweichungs-Index (DI) | Logarithmische Skala; 3 Punkte entsprechen einer Verdopplung/Halbierung der Dosis. |
| Dosisflächenprodukt (DFP) | Muss bei Körperstamm-Untersuchungen und Durchleuchtungen zwingend aufgezeichnet werden. |
| Befundung | Darf nur an zugelassenen Befundungsmonitoren erfolgen. Papierausdrucke oder Hardcopys sind für die Primärdiagnostik unzulässig. |
Dokumentation und Archivierung
Die Dokumentation muss den DICOM-Standards entsprechen. Zwingend aufzuzeichnen sind unter anderem Röhrenspannung, Zusatzfilterung, Dosisindikator, DFP und die rechtfertigende Indikation. Die Archivierung sollte bevorzugt verlustfrei komprimiert erfolgen; bei verlustbehafteter Kompression dürfen keine diagnoserelevanten Details verloren gehen.
💡Praxis-Tipp
Verzichten Sie bei digitalen Röntgenaufnahmen strikt auf die 'Zweiteilung' des Bildempfängers, da dies den Dosisindikator verfälscht. Nutzen Sie zur Befundung ausschließlich zugelassene Monitore, niemals Hardcopy-Ausdrucke.