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DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)Kardiologie

Curriculum Kardiovaskuläre Schlafmedizin (DGK)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie) Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Schlafbezogene Atmungsstörungen betreffen 40–45 % der kardiovaskulären Patienten und verschlechtern die Prognose.
  • Das Curriculum umfasst drei aufeinander aufbauende Qualifizierungsstufen.
  • Stufe 1 vermittelt Basiswissen, Stufe 2 befähigt zur Polygraphie, Stufe 3 zur Polysomnographie.
  • Für Stufe 3 ist eine 6-monatige Vollzeittätigkeit in einer zertifizierten Stätte erforderlich.
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Hintergrund

Schlafbezogene Atmungsstörungen (SBAS) wie die obstruktive Schlafapnoe (OSA) oder zentrale Schlafapnoe (ZSA) sind bei Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen sehr häufig. Während die Prävalenz in der Allgemeinbevölkerung bei 3–17 % liegt, weisen Patienten mit koronarer Herzerkrankung, Hypertonie, Herzrhythmusstörungen oder Herzinsuffizienz eine Prävalenz von 40–45 % auf. SBAS sind unabhängig mit einer Verschlechterung der kardialen Funktion und Prognose verbunden. Das Curriculum der DGK schließt die Versorgungslücke durch eine strukturierte Zusatzqualifikation für Kardiologen.

Stufenmodell der Zusatzqualifikation

Die Qualifizierung erfolgt in drei aufeinander aufbauenden Stufen:

StufeZielkompetenzDauer / UmfangMindestzahlen (Auszug)
Stufe 1Basiswissen, Erkennen von Hinweisen aus kardiologischer DiagnostikMax. 24 MonateMitbetreuung von 50 Patienten mit Verdacht auf SBAS
Stufe 2Selbstständige kardiorespiratorische PolygraphieMax. 3 Monate, inkl. 2 Wochen Vollzeit an zertifizierter Stätte30 Polygraphien (selbstständig), 30 Polysomnographien (unter Anleitung), 10 Therapiekontrollen
Stufe 3Selbstständige Polysomnographie und TherapieeinleitungMax. 24 Monate, inkl. 6 Monate Vollzeit an zertifizierter Stätte (davon 3 Monate im Schlaflabor)150 Untersuchungen (100 diagnostische PSG, 50 PSG zur Therapieeinleitung)

Anforderungen an die Qualifizierungsstätte

Um als Stätte der Zusatzqualifikation anerkannt zu werden, müssen strenge Kriterien erfüllt sein:

KriteriumAnforderung
UntersuchungszahlenMindestens 250 Polygraphien/Polysomnographien pro Jahr
TherapiezahlenMindestens 100 Therapieeinleitungen und 100 Therapiekontrollen pro Jahr
PersonalStufe-3-zertifizierter Leiter, geschultes Personal (MTA/MFA/Pfleger) im Tag- und Nachtdienst
Ausstattung>1 Polysomnographieeinheit, >1 Polygraphieeinheit, Einzelzimmer für PSG
FortbildungWöchentliche Fallkonferenzen, mind. 2x/Jahr schlafmedizinische Fortbildungen

Übergangsregelung

Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie, die in mindestens 2 der letzten 5 Jahre vor Antragstellung überwiegend schlafmedizinisch tätig waren, können die Stufe 3 ohne formales Durchlaufen des Curriculums erlangen. Dies erfordert den Nachweis der Mindestzahlen und die Teilnahme an einem BUB-Kurs (oder KV-Anerkennung).

💡Praxis-Tipp

Achten Sie bei Patienten mit schwer einstellbarer Hypertonie, Herzinsuffizienz oder Rhythmusstörungen aktiv auf Hinweise für schlafbezogene Atmungsstörungen – die Prävalenz liegt hier bei bis zu 45 %.

Häufig gestellte Fragen

Die Prävalenz liegt bei kardiovaskulär erkrankten Patienten (z. B. mit KHK, Hypertonie oder Herzinsuffizienz) bei etwa 40–45 %.
Hierfür ist die Absolvierung der Stufe 2 erforderlich. Diese beinhaltet unter anderem 30 selbstständige Polygraphien und eine 2-wöchige Vollzeittätigkeit an einer zertifizierten Stätte.
Die Einrichtung muss jährlich mindestens 250 Polygraphien/Polysomnographien, 100 Therapieeinleitungen und 100 Therapiekontrollen durchführen sowie über einen Stufe-3-zertifizierten Leiter verfügen.

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