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DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)Kardiologie

Curriculum Spezielle Rhythmologie: Addendum (DGK)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie) Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Anerkennungen für die Zusatzqualifikation Spezielle Rhythmologie werden künftig befristet erteilt.
  • Zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung besteht eine Rezertifizierungspflicht.
  • Zertifikate, die vor dem Addendum unbefristet ausgestellt wurden, behalten ihre unbefristete Gültigkeit.
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Hintergrund

Das Curriculum für die Zusatzqualifikation "Spezielle Rhythmologie" wurde ursprünglich im Jahr 2012 in der Zeitschrift Der Kardiologe publiziert. Mit dem vorliegenden Addendum (2020) werden wichtige formale Änderungen bezüglich der Gültigkeitsdauer und der Verlängerung der Zertifikate eingeführt.

Rezertifizierung und Gültigkeit

Die Anerkennungen der Zusatzqualifikation unterliegen neuen zeitlichen Vorgaben. Dies betrifft sowohl Personen als auch Stätten und deren (stellvertretende) Leiter.

Kernaussagen zur neuen Zertifizierung:

  • Anerkennungen werden ab sofort befristet erteilt.
  • Um die Zertifizierung aufrechtzuerhalten, unterliegen die Inhaber einer Rezertifizierungspflicht.

Bestandsschutz für Alt-Zertifikate

Für bereits bestehende Zertifikate gilt eine klare Bestandsregelung, die Inhaber älterer Zertifikate vor nachträglichen Auflagen schützt:

AusstellungszeitpunktBefristungRezertifizierungspflichtGültigkeit
Vor Veröffentlichung des Addendums (ohne Befristung)NeinNeinUnbefristet gültig
Nach Veröffentlichung des AddendumsJaJaBefristet (Rezertifizierung nötig)

💡Praxis-Tipp

Prüfen Sie das Ausstellungsdatum Ihres Zertifikats der Speziellen Rhythmologie. Wurde es vor der Veröffentlichung dieses Addendums ohne zeitliche Befristung ausgestellt, müssen Sie keine Rezertifizierung durchlaufen.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Zertifikate, die vor der Veröffentlichung des Addendums ohne zeitliche Befristung ausgestellt wurden, behalten ihre unbefristete Gültigkeit.
Die Pflicht zur Rezertifizierung gilt für neu ausgestellte, befristete Anerkennungen von Personen, Stätten und deren (stellvertretenden) Leitern.
Das ursprüngliche Curriculum "Spezielle Rhythmologie" wurde im Jahr 2012 veröffentlicht.

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