Curriculum Spezielle Rhythmologie: Addendum (DGK)
📋Auf einen Blick
- •Anerkennungen für die Zusatzqualifikation Spezielle Rhythmologie werden künftig befristet erteilt.
- •Zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung besteht eine Rezertifizierungspflicht.
- •Zertifikate, die vor dem Addendum unbefristet ausgestellt wurden, behalten ihre unbefristete Gültigkeit.
Hintergrund
Das Curriculum für die Zusatzqualifikation "Spezielle Rhythmologie" wurde ursprünglich im Jahr 2012 in der Zeitschrift Der Kardiologe publiziert. Mit dem vorliegenden Addendum (2020) werden wichtige formale Änderungen bezüglich der Gültigkeitsdauer und der Verlängerung der Zertifikate eingeführt.
Rezertifizierung und Gültigkeit
Die Anerkennungen der Zusatzqualifikation unterliegen neuen zeitlichen Vorgaben. Dies betrifft sowohl Personen als auch Stätten und deren (stellvertretende) Leiter.
Kernaussagen zur neuen Zertifizierung:
- Anerkennungen werden ab sofort befristet erteilt.
- Um die Zertifizierung aufrechtzuerhalten, unterliegen die Inhaber einer Rezertifizierungspflicht.
Bestandsschutz für Alt-Zertifikate
Für bereits bestehende Zertifikate gilt eine klare Bestandsregelung, die Inhaber älterer Zertifikate vor nachträglichen Auflagen schützt:
| Ausstellungszeitpunkt | Befristung | Rezertifizierungspflicht | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| Vor Veröffentlichung des Addendums (ohne Befristung) | Nein | Nein | Unbefristet gültig |
| Nach Veröffentlichung des Addendums | Ja | Ja | Befristet (Rezertifizierung nötig) |
💡Praxis-Tipp
Prüfen Sie das Ausstellungsdatum Ihres Zertifikats der Speziellen Rhythmologie. Wurde es vor der Veröffentlichung dieses Addendums ohne zeitliche Befristung ausgestellt, müssen Sie keine Rezertifizierung durchlaufen.