AkdÄ2024

Chlorhexidin: Hornhautverletzung und Notfalltherapie

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2024)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die AkdÄ informiert basierend auf Empfehlungen des PRAC über das Risiko schwerer Augenschäden durch chlorhexidinhaltige Arzneimittel. Diese Zusammenfassung basiert auf der Arzneimittel-Sicherheitswarnung der AkdÄ. Die betroffenen Präparate werden primär zur Hautdesinfektion vor medizinischen und chirurgischen Eingriffen eingesetzt.

Es wurden schwere Fälle von anhaltenden Hornhautverletzungen gemeldet, die zum Teil eine Hornhauttransplantation erforderlich machten. Die Schäden entstanden durch eine versehentliche Exposition der Augen während Operationen, bei denen die Lösung über den vorgesehenen Anwendungsbereich hinaus migrierte.

Aufgrund dieser Vorkommnisse müssen die Produktinformationen aller chlorhexidinhaltigen Mono- und Kombinationspräparate zur Hautdesinfektion angepasst werden. Sie werden um das Risiko für anhaltende Hornhautverletzungen und erhebliche Sehbehinderungen ergänzt.

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen zur Anwendung von Chlorhexidin:

Prävention von Augenexposition

Laut Leitlinie wird bei der präoperativen Anwendung zu äußerster Vorsicht geraten, um sicherzustellen, dass Chlorhexidin nicht in die Augen gelangt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lösung auch trotz Augenschutzmaßnahmen über den vorgesehenen chirurgischen Bereich hinaus migrieren kann.

Besondere Vorsicht wird gemäß der Information bei anästhesierten Patienten empfohlen. Diese sind nicht in der Lage, eine versehentliche Exposition der Augen sofort zu melden.

Maßnahmen bei versehentlichem Kontakt

Kommt Chlorhexidin versehentlich mit den Augen in Berührung, empfiehlt die Leitlinie folgende Sofortmaßnahmen:

  • Sofortiges und gründliches Auswaschen der Augen mit Wasser

  • Umgehende Konsultation eines Augenarztes

Kontraindikationen

Laut Leitlinie dürfen chlorhexidinhaltige Mono- und Kombinationspräparate zur Hautdesinfektion nicht in die Augen gelangen beziehungsweise nicht mit den Augen in Berührung kommen. Es wird vor dem Risiko anhaltender Hornhautverletzungen und erheblicher Sehbehinderungen gewarnt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie warnt davor, dass Chlorhexidin-Lösungen bei der präoperativen Hautdesinfektion unbemerkt in die Augen migrieren können, selbst wenn Augenschutzmaßnahmen getroffen wurden. Es wird betont, dass dieses Risiko besonders bei anästhesierten Patienten kritisch ist, da diese eine Exposition nicht sofort melden können.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie kann eine versehentliche Augenexposition mit Chlorhexidin zu anhaltenden Hornhautverletzungen und erheblichen Sehbehinderungen führen. In schweren Fällen wurde berichtet, dass eine Hornhauttransplantation erforderlich wurde.

Die Leitlinie empfiehlt, die Augen bei Kontakt sofort und gründlich mit Wasser auszuwaschen. Zudem wird angeraten, umgehend einen Augenarzt zu konsultieren.

Gemäß der Information der Leitlinie können anästhesierte Patienten eine versehentliche Exposition der Augen nicht bemerken oder melden. Daher wird bei dieser Patientengruppe eine besondere Vorsicht bei der präoperativen Hautdesinfektion empfohlen.

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Quelle: AkdÄ: Information des BfArM zu Chlorhexidin: Anhaltende Hornhautverletzungen und erhebliche Sehbehinderungen (AkdÄ, 2024). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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