Carboplatin Filterung: BfArM-Sicherheitswarnung
Hintergrund
Carboplatin ist ein Zytostatikum, das laut BfArM-Sicherheitswarnung (2012) als Teil der Standardtherapie bei verschiedenen Karzinomen eingesetzt wird. Dazu zählen unter anderem epitheliale Ovarialkarzinome, kleinzellige Bronchialkarzinome sowie Plattenepithelkarzinome des Kopf-Hals-Bereichs.
Bei Konzentraten zur Herstellung von Infusionslösungen mit Carboplatin kann es innerhalb der Laufzeit zur Bildung von unlöslichen, kristallinen Partikeln kommen. Untersuchungen haben gezeigt, dass es sich dabei um substanzspezifische Auskristallisationen des Wirkstoffs handelt.
Trotz dieser Ausfällungen liegt der Wirkstoffgehalt weiterhin innerhalb der Produktspezifikationen. Bisher wurden dem BfArM keine Nebenwirkungen im Zusammenhang mit den Präzipitaten gemeldet, jedoch können mittel- und langfristige Risiken nicht ausgeschlossen werden.
Empfehlungen
Das BfArM formuliert folgende Empfehlungen zum Umgang mit carboplatinhaltigen Arzneimitteln:
Filtration bei der Herstellung
Es wird empfohlen, alle potenziell mit Partikeln belasteten carboplatinhaltigen Arzneimittel bei der Herstellung der gebrauchsfertigen Lösung zu filtern. Für die Filtration werden folgende 0,2 µm-Filter empfohlen:
-
Sterifix Injektionsfilter (0,2 µm, B. Braun)
-
Spritzenvorsatzfilter Infufil Air (0,2 µm, Fresenius Kabi)
Betroffene und nicht betroffene Präparate
Laut BfArM wurden bei Konzentraten zahlreicher pharmazeutischer Unternehmer Partikel gefunden. Dazu gehören unter anderem Axios Pharma, EBEWE Pharma, Hexal und Sandoz. Bei Präparaten von Hospira wurde ebenfalls Partikelbildung festgestellt, jedoch wurden keine Daten zur Eignung der Filtration eingereicht.
Bei einigen Herstellern wurde bisher keine Partikelbildung festgestellt. Dies betrifft unter anderem die Zulassungsinhaber Accord Healthcare, Actavis, Teva und Ratiopharm.
Ausnahmen von der Filterungsempfehlung
Für bestimmte Präparate ist die Filterung vor der Anwendung nicht mehr notwendig, da die Zulassungsinhaber entsprechende Nachweise erbracht haben. Dies betrifft laut Aktualisierung der Warnung:
-
Carbomedac (Medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH)
-
Carboplatin Hikma (Hikma Farmaceutica S.A.)
Kontraindikationen
Warnhinweise zur Partikelbildung
Das BfArM warnt davor, dass mittel- und langfristige Risiken durch die intravenöse Gabe der Carboplatinpräzipitate nicht ausgeschlossen werden können. Daher wird die Filtration als zwingende Auflage für die weitere Vermarktung der betroffenen Chargen angesehen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
💡Praxis-Tipp
Ein wichtiger Praxishinweis ist, dass die Notwendigkeit der Filterung herstellerabhängig ist und sich im Laufe der Zeit ändern kann. So ist laut BfArM bei den Präparaten von Medac und Hikma mittlerweile keine Filterung mehr erforderlich, während sie bei anderen wirkstoffgleichen Konzentraten weiterhin empfohlen wird. Es wird empfohlen, vor der Zubereitung stets die aktuellen Vorgaben für das spezifische Herstellerpräparat zu prüfen.
Häufig gestellte Fragen
Laut BfArM kann es bei Carboplatin-Konzentraten zur Auskristallisation des Wirkstoffs kommen. Um zu verhindern, dass diese unlöslichen Partikel infundiert werden, wird eine Filterung bei der Herstellung der Infusionslösung empfohlen.
Das BfArM empfiehlt die Verwendung von 0,2 µm-Filtern. Namentlich genannt werden der Sterifix Injektionsfilter von B. Braun sowie der Spritzenvorsatzfilter Infufil Air von Fresenius Kabi.
Nein, laut den Untersuchungen des BfArM liegt der Wirkstoffgehalt trotz der Ausfällungen weiterhin innerhalb der Produktspezifikationen. Die Wirksamkeit des Zytostatikums bleibt somit erhalten.
Nein, die Empfehlung gilt nur für potenziell mit Partikeln belastete Präparate bestimmter Hersteller. Für einige Präparate, wie beispielsweise von Medac und Hikma, wurde nachgewiesen, dass eine Filterung nicht mehr notwendig ist.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: Carboplatin: Empfehlung zur Filterung von bestimmten carboplatinhaltigen Arzneimitteln mit 0,2 µm-Filtern (BfArM, 2012). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.