Carboplatin: 0,2 µm-Filterung bei Auskristallisation

Diese Leitlinie stammt aus 2012 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2012)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Carboplatin ist ein Zytostatikum, das laut BfArM-Sicherheitswarnung (2012) als Teil der Standardtherapie bei verschiedenen Karzinomen eingesetzt wird. Dazu zählen unter anderem epitheliale Ovarialkarzinome, kleinzellige Bronchialkarzinome sowie Plattenepithelkarzinome des Kopf-Hals-Bereichs.

Bei Konzentraten zur Herstellung von Infusionslösungen mit Carboplatin kann es innerhalb der Laufzeit zur Bildung von unlöslichen, kristallinen Partikeln kommen. Untersuchungen haben gezeigt, dass es sich dabei um substanzspezifische Auskristallisationen des Wirkstoffs handelt.

Trotz dieser Ausfällungen liegt der Wirkstoffgehalt weiterhin innerhalb der Produktspezifikationen. Bisher wurden dem BfArM keine Nebenwirkungen im Zusammenhang mit den Präzipitaten gemeldet, jedoch können mittel- und langfristige Risiken nicht ausgeschlossen werden.

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💡Praxis-Tipp

Ein wichtiger Praxishinweis ist, dass die Notwendigkeit der Filterung herstellerabhängig ist und sich im Laufe der Zeit ändern kann. So ist laut BfArM bei den Präparaten von Medac und Hikma mittlerweile keine Filterung mehr erforderlich, während sie bei anderen wirkstoffgleichen Konzentraten weiterhin empfohlen wird. Es wird empfohlen, vor der Zubereitung stets die aktuellen Vorgaben für das spezifische Herstellerpräparat zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Laut BfArM kann es bei Carboplatin-Konzentraten zur Auskristallisation des Wirkstoffs kommen. Um zu verhindern, dass diese unlöslichen Partikel infundiert werden, wird eine Filterung bei der Herstellung der Infusionslösung empfohlen.

Das BfArM empfiehlt die Verwendung von 0,2 µm-Filtern. Namentlich genannt werden der Sterifix Injektionsfilter von B. Braun sowie der Spritzenvorsatzfilter Infufil Air von Fresenius Kabi.

Nein, laut den Untersuchungen des BfArM liegt der Wirkstoffgehalt trotz der Ausfällungen weiterhin innerhalb der Produktspezifikationen. Die Wirksamkeit des Zytostatikums bleibt somit erhalten.

Nein, die Empfehlung gilt nur für potenziell mit Partikeln belastete Präparate bestimmter Hersteller. Für einige Präparate, wie beispielsweise von Medac und Hikma, wurde nachgewiesen, dass eine Filterung nicht mehr notwendig ist.

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Quelle: Carboplatin: Empfehlung zur Filterung von bestimmten carboplatinhaltigen Arzneimitteln mit 0,2 µm-Filtern (BfArM, 2012). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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