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Ambulante Pflege bei COVID-19: Leitlinie (AWMF)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf AWMF Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Pflegedienste sollen Pandemie- und Notfallpläne erstellen, um die Versorgungskontinuität bei Personalausfällen zu sichern.
  • Im Haushalt von Pflegebedürftigen ist von Pflegekräften generell eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Bei COVID-19-Verdacht oder -Erkrankung muss die körpernahe Basispflege (inkl. Mund- und Nasenpflege) unter voller PSA fortgeführt werden.
  • Eine räumliche Trennung (Segregation) im Haushalt und die Reduktion von Kontaktpersonen haben oberste Priorität.
  • Pflegekräfte sollen Symptome (z.B. per Pulsoximeter) überwachen, um interventionsbedürftige Verschlechterungen oder eine Sepsis frühzeitig zu erkennen.
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Hintergrund

Die COVID-19-Pandemie stellt die ambulante Pflege vor die Herausforderung, den Infektionsschutz für vulnerable Personen mit dem Erhalt von sozialer Teilhabe und Lebensqualität zu vereinbaren. Die Leitlinie bietet Handlungssicherheit für Pflegefachpersonen und ambulante Pflegedienste, um die Versorgung im häuslichen Umfeld bestmöglich aufrechtzuerhalten.

Vorkehrungen und Planung

Um die Versorgungskontinuität zu sichern, müssen Pflegedienste strukturelle Vorkehrungen treffen:

  • Pandemieplan: Erstellung eines Konzepts, das Hygienevorgaben mit person-zentrierter Pflege verknüpft.
  • Notfallplan (Kontinuitätsplan): Regelungen für Personalausfälle, z.B. durch feste Kernteams, Priorisierung von Leistungen und zeitlich befristete Einbindung von Angehörigen.
  • Behandlungspräferenzen: Frühzeitige Erfassung des Patientenwillens (z.B. Krankenhaus- oder Intensivbehandlung gewünscht?) im Rahmen von Advanced Care Planning (ACP).

Infektionsschutz und Hygiene

Neben der Basishygiene gelten spezifische Maßnahmen zur Vermeidung von SARS-CoV-2-Übertragungen in der Häuslichkeit:

MaßnahmeDurchführungBemerkung
FFP2-MaskeGenerelles Tragen durch Pflegekräfte im HaushaltAuch ohne Verdachtsfall zwingend
HändehygieneWaschen mit Seife (15-20s) oder DesinfektionVor/nach Patientenkontakt, nach Ablegen der PSA
LüftenAlle 20 Minuten QuerlüftenWinter: 3-5 Min., Sommer: 10-15 Min.
FlächendesinfektionWischdesinfektion patientennaher FlächenMittel mit Wirkbereich "begrenzt viruzid"

Pflege bei COVID-19-Verdacht oder -Erkrankung

Bei einem Verdachts- oder Erkrankungsfall hat die räumliche Trennung (Segregation) oberste Priorität. Die Zahl der Kontaktpersonen ist auf ein Minimum zu reduzieren.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Vor Betreten des Zimmers einer infizierten Person ist zwingend folgende PSA anzulegen:

PSA-BestandteilSpezifikation
AtemschutzDicht anliegende FFP2-Maske (ohne Ausatemventil)
KittelLangärmeliger Schutzkittel (oder kurzärmelig mit Armstulpen)
HandschuheEinweghandschuhe (DIN EN 455 / 374)
GesichtsschutzSchutzbrille und Gesichtsschild (bei körpernaher Pflege/Mundpflege)

Aufrechterhaltung der Basispflege

Die körpernahe Basispflege darf nicht ausgesetzt werden. Sie ist essenziell für das Wohlbefinden und die Prävention von Folgeerkrankungen.

  • Mundpflege: Zwingend fortführen. Verzicht auf elektrische Zahnbürsten (Aerosolbildung). Nutzung von Einwegschalen.
  • Nasenpflege: Unter voller PSA fortführen, besonders bei Sauerstoffgabe über eine Nasensonde.

Symptomüberwachung und Notfallerkennung

Die Pflegefachperson muss den Allgemeinzustand überwachen, um eine interventionsbedürftige Verschlechterung frühzeitig zu erkennen. Hierzu kann auch ein Pulsoximeter eingesetzt werden.

Symptom / WarnzeichenMögliche BedeutungMaßnahme
Atemfrequenz ≥ 30/minRespiratorische InsuffizienzArzt kontaktieren
Abfall der SauerstoffsättigungHypoxieArzt kontaktieren
Akute Verwirrtheit / DelirZerebrale Minderversorgung / InfektArzt kontaktieren
Unerklärlicher BlutdruckabfallSepsis-VerdachtSofortige Alarmierung Rettungsdienst

Soziale Teilhabe und Angehörigenunterstützung

Isolation kann gravierende Folgen haben. Pflegedienste sollen beraten, wie soziale Kontakte sicher aufrechterhalten werden können:

  • Prüfung, ob ein pflegender Angehöriger vorübergehend in den Haushalt einziehen kann.
  • Förderung von Bewegungsangeboten und individuell abgestimmter Ernährung.
  • Psychosoziale Unterstützung und Schulung der Angehörigen (z.B. in Basishygiene und PSA-Nutzung).

Interprofessionelle Zusammenarbeit

  • Hausärzte: Regelmäßiger Austausch bei COVID-19-Erkrankung in der Häuslichkeit (ggf. via Video-/Telefonsprechstunde).
  • SAPV: Einbindung bei palliativen Verläufen und Entscheidungsfindung am Lebensende.
  • Gewaltprävention: Pflegekräfte müssen auf Anzeichen von Überforderung, Gewalt oder Vernachlässigung achten und Schutzmaßnahmen einleiten.

💡Praxis-Tipp

Nutzen Sie bei an COVID-19 erkrankten Patienten konsequent ein Pulsoximeter zur Früherkennung einer Hypoxie und leiten Sie Angehörige zur Nutzung eines Symptom-Tagebuchs an.

Häufig gestellte Fragen

Einweghandschuhe, langärmeliger Schutzkittel, FFP2-Maske (ohne Ventil) und bei körpernaher Pflege zusätzlich Schutzbrille und Gesichtsschild.
Nein, die körpernahe Basispflege sowie Mund- und Nasenpflege sollen unter angepassten Infektionsschutzmaßnahmen zwingend fortgeführt werden.
Ein Luftaustausch sollte alle 20 Minuten erfolgen. Empfohlen wird Querlüften: im Winter 3-5 Minuten, im Sommer 10-15 Minuten.
Atemnot, Abfall der Sauerstoffsättigung, Atemfrequenz ≥30/min, akute Verwirrtheit (Delir) oder ein unerklärlicher Blutdruckabfall.

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