Ambulante Pflege bei COVID-19: Leitlinie (AWMF)
📋Auf einen Blick
- •Pflegedienste sollen Pandemie- und Notfallpläne erstellen, um die Versorgungskontinuität bei Personalausfällen zu sichern.
- •Im Haushalt von Pflegebedürftigen ist von Pflegekräften generell eine FFP2-Maske zu tragen.
- •Bei COVID-19-Verdacht oder -Erkrankung muss die körpernahe Basispflege (inkl. Mund- und Nasenpflege) unter voller PSA fortgeführt werden.
- •Eine räumliche Trennung (Segregation) im Haushalt und die Reduktion von Kontaktpersonen haben oberste Priorität.
- •Pflegekräfte sollen Symptome (z.B. per Pulsoximeter) überwachen, um interventionsbedürftige Verschlechterungen oder eine Sepsis frühzeitig zu erkennen.
Hintergrund
Die COVID-19-Pandemie stellt die ambulante Pflege vor die Herausforderung, den Infektionsschutz für vulnerable Personen mit dem Erhalt von sozialer Teilhabe und Lebensqualität zu vereinbaren. Die Leitlinie bietet Handlungssicherheit für Pflegefachpersonen und ambulante Pflegedienste, um die Versorgung im häuslichen Umfeld bestmöglich aufrechtzuerhalten.
Vorkehrungen und Planung
Um die Versorgungskontinuität zu sichern, müssen Pflegedienste strukturelle Vorkehrungen treffen:
- Pandemieplan: Erstellung eines Konzepts, das Hygienevorgaben mit person-zentrierter Pflege verknüpft.
- Notfallplan (Kontinuitätsplan): Regelungen für Personalausfälle, z.B. durch feste Kernteams, Priorisierung von Leistungen und zeitlich befristete Einbindung von Angehörigen.
- Behandlungspräferenzen: Frühzeitige Erfassung des Patientenwillens (z.B. Krankenhaus- oder Intensivbehandlung gewünscht?) im Rahmen von Advanced Care Planning (ACP).
Infektionsschutz und Hygiene
Neben der Basishygiene gelten spezifische Maßnahmen zur Vermeidung von SARS-CoV-2-Übertragungen in der Häuslichkeit:
| Maßnahme | Durchführung | Bemerkung |
|---|---|---|
| FFP2-Maske | Generelles Tragen durch Pflegekräfte im Haushalt | Auch ohne Verdachtsfall zwingend |
| Händehygiene | Waschen mit Seife (15-20s) oder Desinfektion | Vor/nach Patientenkontakt, nach Ablegen der PSA |
| Lüften | Alle 20 Minuten Querlüften | Winter: 3-5 Min., Sommer: 10-15 Min. |
| Flächendesinfektion | Wischdesinfektion patientennaher Flächen | Mittel mit Wirkbereich "begrenzt viruzid" |
Pflege bei COVID-19-Verdacht oder -Erkrankung
Bei einem Verdachts- oder Erkrankungsfall hat die räumliche Trennung (Segregation) oberste Priorität. Die Zahl der Kontaktpersonen ist auf ein Minimum zu reduzieren.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Vor Betreten des Zimmers einer infizierten Person ist zwingend folgende PSA anzulegen:
| PSA-Bestandteil | Spezifikation |
|---|---|
| Atemschutz | Dicht anliegende FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) |
| Kittel | Langärmeliger Schutzkittel (oder kurzärmelig mit Armstulpen) |
| Handschuhe | Einweghandschuhe (DIN EN 455 / 374) |
| Gesichtsschutz | Schutzbrille und Gesichtsschild (bei körpernaher Pflege/Mundpflege) |
Aufrechterhaltung der Basispflege
Die körpernahe Basispflege darf nicht ausgesetzt werden. Sie ist essenziell für das Wohlbefinden und die Prävention von Folgeerkrankungen.
- Mundpflege: Zwingend fortführen. Verzicht auf elektrische Zahnbürsten (Aerosolbildung). Nutzung von Einwegschalen.
- Nasenpflege: Unter voller PSA fortführen, besonders bei Sauerstoffgabe über eine Nasensonde.
Symptomüberwachung und Notfallerkennung
Die Pflegefachperson muss den Allgemeinzustand überwachen, um eine interventionsbedürftige Verschlechterung frühzeitig zu erkennen. Hierzu kann auch ein Pulsoximeter eingesetzt werden.
| Symptom / Warnzeichen | Mögliche Bedeutung | Maßnahme |
|---|---|---|
| Atemfrequenz ≥ 30/min | Respiratorische Insuffizienz | Arzt kontaktieren |
| Abfall der Sauerstoffsättigung | Hypoxie | Arzt kontaktieren |
| Akute Verwirrtheit / Delir | Zerebrale Minderversorgung / Infekt | Arzt kontaktieren |
| Unerklärlicher Blutdruckabfall | Sepsis-Verdacht | Sofortige Alarmierung Rettungsdienst |
Soziale Teilhabe und Angehörigenunterstützung
Isolation kann gravierende Folgen haben. Pflegedienste sollen beraten, wie soziale Kontakte sicher aufrechterhalten werden können:
- Prüfung, ob ein pflegender Angehöriger vorübergehend in den Haushalt einziehen kann.
- Förderung von Bewegungsangeboten und individuell abgestimmter Ernährung.
- Psychosoziale Unterstützung und Schulung der Angehörigen (z.B. in Basishygiene und PSA-Nutzung).
Interprofessionelle Zusammenarbeit
- Hausärzte: Regelmäßiger Austausch bei COVID-19-Erkrankung in der Häuslichkeit (ggf. via Video-/Telefonsprechstunde).
- SAPV: Einbindung bei palliativen Verläufen und Entscheidungsfindung am Lebensende.
- Gewaltprävention: Pflegekräfte müssen auf Anzeichen von Überforderung, Gewalt oder Vernachlässigung achten und Schutzmaßnahmen einleiten.
💡Praxis-Tipp
Nutzen Sie bei an COVID-19 erkrankten Patienten konsequent ein Pulsoximeter zur Früherkennung einer Hypoxie und leiten Sie Angehörige zur Nutzung eines Symptom-Tagebuchs an.