G-BA2014

Apixaban: Therapie und Prophylaxe bei TVT und LE

Diese Leitlinie stammt aus 2014 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2014)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Der G-BA führte ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Apixaban (Handelsname Eliquis®) durch.

Gegenstand des abgeschlossenen Verfahrens aus dem Jahr 2015 ist ein neues Anwendungsgebiet des Medikaments. Es geht um die Behandlung und Prophylaxe von venösen Thromboembolien bei erwachsenen Personen.

Apixaban gehört zur Gruppe der direkten oralen Antikoagulanzien (DOAK). Die Nutzenbewertung ist ein zentraler Schritt im deutschen Gesundheitssystem, um den therapeutischen Stellenwert und das Ausmaß des Zusatznutzens eines Medikaments im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie (wie beispielsweise Enoxaparin oder Vitamin-K-Antagonisten) festzustellen.

Empfehlungen

Das vorliegende Dokument beschreibt den formalen Rahmen der Nutzenbewertung und definiert das zugelassene Anwendungsgebiet.

Geprüftes Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Dokumentation umfasst das bewertete Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation folgende Indikationen für Erwachsene:

  • Behandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT)

  • Behandlung von Lungenembolien (LE)

  • Prophylaxe von rezidivierenden tiefen Venenthrombosen und Lungenembolien

Vergleichstherapie und Zusatznutzen

Das Dokument verweist für die genaue Definition der zweckmäßigen Vergleichstherapie auf die tragenden Gründe des Beschlusses. In diesem Rahmen wird das Ausmaß des Zusatznutzens von Apixaban gegenüber der Standardtherapie bewertet.

Die finalen Ergebnisse zum klinischen Nutzen und dem genauen Ausmaß des Zusatznutzens sind im Beschlusstext vom 19.02.2015 festgehalten. Diese sind in der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie rechtlich bindend dokumentiert.

Kontraindikationen

Das G-BA-Dokument verweist bezüglich hämodynamisch instabiler Personen mit Lungenembolie explizit auf den Abschnitt 4.4 der Fachinformation. Für diese klinische Situation gelten besondere Warnhinweise beziehungsweise Einschränkungen in der Anwendung.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut G-BA-Dokumentation wird bei hämodynamisch instabilen Personen mit Lungenembolie auf besondere Warnhinweise in der Fachinformation verwiesen, weshalb in dieser Situation eine strenge Indikationsprüfung empfohlen wird.

Häufig gestellte Fragen

Das Verfahren umfasst die Behandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE). Zudem schließt es die Prophylaxe von rezidivierenden TVT und LE bei Erwachsenen ein.

Die Details zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und zum Ausmaß des Zusatznutzens sind in den tragenden Gründen des G-BA-Beschlusses vom 19.02.2015 dokumentiert. Sie sind Teil der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie.

Das Dokument verweist bei hämodynamisch instabilen Personen mit Lungenembolie auf den Abschnitt 4.4 der Fachinformation. Hier gelten spezifische Warnhinweise für die Anwendung.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Apixaban (neues Anwendungsgebiet: Behandlung und Prophylaxe von Venenthrombosen und Lungenembolien) (G-BA, 2014). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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