Angststörungen: Therapie bei Panik, GAD und Phobien
Hintergrund
Angststörungen zählen zu den häufigsten psychischen Erkrankungen und gehen oft mit einer hohen Komorbidität wie Depressionen oder Suchterkrankungen einher. Trotz ihrer Häufigkeit werden sie in der Primärversorgung oft nicht rechtzeitig erkannt.
Die S3-Leitlinie der AWMF und DGPPN bietet evidenzbasierte Empfehlungen für die Behandlung von Erwachsenen. Sie fokussiert sich auf die Panikstörung mit oder ohne Agoraphobie, die generalisierte Angststörung (GAD), die soziale Phobie sowie spezifische Phobien.
Ziele der Behandlung sind die Reduktion von Angstsymptomen und Vermeidungsverhalten sowie die Verbesserung der sozialen und beruflichen Teilhabe. Die Auswahl der Therapie soll die Präferenz des informierten Patienten berücksichtigen.
💡Praxis-Tipp
Ein häufiger Grund für Therapieabbrüche ist eine anfängliche Überstimulierung (Unruhe, Nervosität, Schlaflosigkeit) zu Beginn einer SSRI- oder SNRI-Therapie. Es wird empfohlen, die Medikation in einer niedrigen Dosis zu beginnen, um diese unerwünschten Wirkungen zu minimieren. Zudem sollten Patienten über die Wirklatenz von 2 bis 6 Wochen aufgeklärt werden.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie sollte eine Pharmakotherapie nach Eintreten der Remission noch für 6 bis 12 Monate in der erfolgreichen Akutdosis fortgeführt werden. Bei schweren Verläufen kann dieser Zeitraum verlängert werden.
Es wird von der Verordnung von Benzodiazepinen aufgrund des hohen Abhängigkeitspotenzials abgeraten. Sie können laut Leitlinie nur in streng begründeten Ausnahmefällen, wie bei akuter Suizidalität oder schweren kardialen Erkrankungen, kurzfristig eingesetzt werden.
Die Leitlinie empfiehlt als Erstlinientherapie die SSRIs Escitalopram und Paroxetin sowie die SNRIs Duloxetin und Venlafaxin. Alternativ wird Pregabalin als wirksame Option genannt.
Pregabalin wird bei der generalisierten Angststörung empfohlen, jedoch warnt die Leitlinie vor dem Einsatz bei Patienten mit Suchtanamnese. Insbesondere bei Polytoxikomanie oder Opioid-Abusus darf das Medikament nicht verordnet werden.
KVT-basierte Internetinterventionen können laut Leitlinie zur Überbrückung der Wartezeit auf einen Therapieplatz oder als therapiebegleitende Maßnahme angeboten werden. Sie sollen jedoch nicht als alleinige Behandlungsmaßnahme eingesetzt werden.
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Quelle: S3-Leitlinie Behandlung von Angststörungen (AWMF 051-028, 2021) (AWMF / DGPPN, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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