Polyneuropathie durch Dronedaron: AkdÄ-Sicherheitswarnung
Hintergrund
Die Sicherheitswarnung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aus dem Jahr 2015 thematisiert das Risiko einer Polyneuropathie unter der Therapie mit Dronedaron (Multaq®). Dronedaron ist ein Antiarrhythmikum, das zum Erhalt des Sinusrhythmus nach erfolgreicher Kardioversion bei Vorhofflimmern eingesetzt wird.
Das Medikament weist eine strukturelle Ähnlichkeit zu Amiodaron auf, enthält jedoch kein Jod und besitzt eine geringere Lipophilie. Ursprünglich wurde aufgrund dieser Eigenschaften ein günstigeres Sicherheitsprofil angenommen.
Nach der Markteinführung im Jahr 2010 zeigten sich jedoch schwerwiegende Sicherheitsprobleme, darunter Leber- und Lungenschäden sowie kardiovaskuläre Ereignisse. Dies führte laut Bericht zu einer deutlichen Einschränkung der Indikation durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA).
Empfehlungen
Der Bericht der AkdÄ formuliert basierend auf Fallberichten und Datenbankauswertungen folgende Kernaspekte zur Arzneimittelsicherheit:
Klinische Überwachung
Es wird empfohlen, bei Personen unter Dronedaron-Therapie auf neurologische Symptome zu achten. Laut AkdÄ deuten Fallberichte darauf hin, dass das Medikament in seltenen Fällen eine gemischte Polyneuropathie auslösen kann.
Folgende Symptome sollten eine weitere Diagnostik veranlassen:
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Sensibilitätsstörungen (z. B. Kribbeln, Hitzeempfinden)
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Muskuläre Schwäche
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Trophische Störungen
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Reduzierte oder fehlende Sehnenreflexe
Diagnostik und Differenzialdiagnostik
Bei Auftreten der genannten Beschwerden wird eine frühzeitige neurologische und neurophysiologische Abklärung empfohlen. Die Möglichkeit einer unerwünschten Arzneimittelwirkung durch Dronedaron sollte dabei differenzialdiagnostisch in Betracht gezogen werden.
Vergleich mit Amiodaron
Der Bericht stellt die pharmakologischen Eigenschaften von Dronedaron denen von Amiodaron gegenüber. Obwohl Dronedaron entwickelt wurde, um die Toxizität von Amiodaron zu reduzieren, ist auch bei Amiodaron eine dosis- und zeitabhängige Neurotoxizität bekannt.
| Eigenschaft | Dronedaron | Amiodaron |
|---|---|---|
| Antiarrhythmische Wirksamkeit | Geringer | Höher |
| Halbwertszeit | 25–30 Stunden | 20–100 Tage |
| Jod im Molekül | Nein | Ja |
| Lipophilie | Geringer | Höher |
Kontraindikationen
Die Publikation nennt klare Kontraindikationen für den Einsatz von Dronedaron. Das Medikament darf nicht angewendet werden bei:
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Linksventrikulärer systolischer Dysfunktion
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Bestehender Herzinsuffizienz
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Herzinsuffizienz in der Anamnese
💡Praxis-Tipp
Laut AkdÄ ist eine Dronedaron-induzierte Polyneuropathie nach dem Absetzen des Medikaments in vielen Fällen reversibel. Es wird daher geraten, bei unklaren neurologischen Ausfällen an den unteren Extremitäten die Medikationshistorie genau zu prüfen und Dronedaron als potenziellen Auslöser frühzeitig zu identifizieren.
Häufig gestellte Fragen
Laut AkdÄ ist Dronedaron zum Erhalt des Sinusrhythmus nach einer erfolgreichen Kardioversion indiziert. Es wird bei erwachsenen, klinisch stabilen Personen mit paroxysmalem oder persistierendem Vorhofflimmern angewendet.
Der Bericht weist darauf hin, dass Dronedaron in seltenen Fällen eine gemischte Polyneuropathie verursachen kann. In der Fachinformation werden zudem Geschmacksstörungen und Geschmacksverlust als Nebenwirkungen am Nervensystem aufgeführt.
In dem von der AkdÄ beschriebenen Fallbericht bildeten sich die polyneuropathischen Beschwerden nach dem Absetzen von Dronedaron innerhalb eines halben Jahres fast vollständig zurück. Dies spricht für eine Reversibilität der toxischen Nervenschädigung.
Nach der Markteinführung wurden schwerwiegende Sicherheitsprobleme wie Leberschäden, Lungenschäden und kardiovaskuläre Ereignisse bekannt. Dies führte zu einer deutlichen Einschränkung der Anwendung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur.
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Quelle: AkdÄ Bekanntgabe: Entwicklung einer gemischten Polyneuropathie unter Dronedaron (Multaq®) (AkdÄ, 2015). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.