COVID-19 & Müttersterblichkeit: Totenschein-Leitlinie (WHO)
📋Auf einen Blick
- •Die offizielle Terminologie 'COVID-19' ist zwingend zu verwenden, der Begriff 'Coronavirus' soll vermieden werden.
- •Der Schwangerschaftsstatus und der Beitrag der Schwangerschaft zum Tod müssen auf dem Totenschein dokumentiert werden.
- •Eine durch COVID-19 verkomplizierte Schwangerschaft gilt als indirekter geburtshilflicher Todesfall.
- •Die Festlegung der zugrunde liegenden Todesursache erfordert stets eine individuelle Einzelfallprüfung.
Hintergrund
Die korrekte Zertifizierung von Todesfällen während der Schwangerschaft, der Geburt oder dem Wochenbett ist essenziell für die globale Gesundheitsstatistik. Die WHO-Leitlinie präzisiert, wie das internationale Formular für die ärztliche Todesbescheinigung (Version 2016) auszufüllen ist, wenn eine bestätigte oder vermutete COVID-19-Infektion vorliegt.
Dokumentation auf dem Totenschein
Für eine präzise Erfassung der Müttersterblichkeit müssen spezifische Felder im Totenschein zwingend ausgefüllt werden:
- Schwangerschafts-Checkbox: Angabe zum Schwangerschaftsstatus (zum Zeitpunkt des Todes oder innerhalb von 42 Tagen bzw. bis zu 1 Jahr davor).
- Beitrag zum Tod: Es muss dokumentiert werden, ob die Schwangerschaft zum Tod beigetragen hat.
- Todesart: Angabe der Umstände (z.B. natürliche Krankheit, Unfall).
COVID-19 als Todesursache
Bei der Angabe von COVID-19 auf dem Totenschein gelten klare terminologische und diagnostische Vorgaben:
| Aspekt | Empfehlung | Bemerkung |
|---|---|---|
| Terminologie | Ausschließliche Nutzung von COVID-19 | Der Begriff "Coronavirus" darf nicht verwendet werden, da es verschiedene humanpathogene Coronaviren gibt. |
| Diagnostik | Angabe des Teststatus | Es muss vermerkt werden, ob das Virus labordiagnostisch bestätigt wurde oder ob es sich um einen vermuteten/wahrscheinlichen Fall handelt. |
| Kausalität | Individuelle Einzelfallprüfung | Ein positiver SARS-CoV-2-Test bei einer Schwangeren bedeutet nicht automatisch, dass COVID-19 die Todesursache war. |
Klassifikation der Todesursache
Die Zuordnung der Todesursache erfordert eine genaue Differenzierung zwischen direkten und indirekten Ursachen:
- Indirekter geburtshilflicher Todesfall: Eine Schwangerschaft, die durch COVID-19 verkompliziert wird, fällt in diese Kategorie. Die Definition umfasst vorbestehende oder in der Schwangerschaft erworbene Erkrankungen, die durch die physiologischen Auswirkungen der Schwangerschaft verschlimmert werden.
- Direkte geburtshilfliche Ursachen: Verursacht z.B. eine postpartale Blutung den Tod, ist dies die Hauptursache, unabhängig von einem positiven COVID-19-Test.
- Nicht-geburtshilfliche Ursachen: Verstirbt die Patientin beispielsweise bei einem Autounfall, darf COVID-19 nicht als primäre Todesursache abgeleitet werden.
Wichtiger Hinweis zur Terminologie: Der Begriff "indirekt" darf nicht verwendet werden, um die Begleitumstände der Pandemie (wie z.B. Versorgungsengpässe oder späte Inanspruchnahme medizinischer Hilfe) zu beschreiben. Dies verhindert Unklarheiten bei der Unterscheidung zwischen pandemiebedingter Übersterblichkeit und COVID-19 als tatsächlichem kausalem Faktor.
💡Praxis-Tipp
Nutzen Sie auf dem Totenschein ausschließlich den Begriff 'COVID-19' und geben Sie an, ob die Infektion labordiagnostisch bestätigt oder nur vermutet wurde. Vergessen Sie bei Frauen im gebärfähigen Alter niemals das Schwangerschafts-Zusatzfeld.