Visuelle Wahrnehmungsstörungen: Diagnostik und Therapie

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AWMF|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die AWMF-Leitlinie befasst sich mit visuellen Wahrnehmungsstörungen im Kindesalter. Diese umfassen zentrale Störungen der Verarbeitung visueller Reize sowie deren Integration unter Einbezug kognitiver und motorischer Komponenten.

Es wird zwischen Störungen der elementaren Sehfunktionen (wie Gesichtsfeld oder Kontrastsehen) und komplexen Sehfunktionen (wie das Erkennen von Objekten oder Gesichtern) unterschieden. Der Begriff Cerebral Visual Impairment (CVI) wird häufig für zerebral bedingte Sehstörungen verwendet, um diese von rein peripheren Ursachen abzugrenzen.

Als Risikofaktoren nennt die Leitlinie unter anderem Frühgeburtlichkeit, hypoxisch-ischämische Enzephalopathien sowie verschiedene genetische Syndrome. Auch periphere Beeinträchtigungen der Sehfunktion können die Ausbildung einer zentral-visuellen Wahrnehmungsstörung begünstigen und die Gesamtentwicklung des Kindes beeinträchtigen.

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💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie weist darauf hin, dass bei Kindern mit Entwicklungsstörungen wie ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen oder Lese-Rechtschreib-Schwäche gehäuft visuelle Wahrnehmungsstörungen auftreten können. Es wird empfohlen, bei diesen Diagnosen stets eine niederschwellige ophthalmologische und neuropsychologische Evaluation durchzuführen, um primäre Sehstörungen als Ursache der Symptomatik auszuschließen.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie muss eine objektive Refraktionsbestimmung bei Kindern zwingend in Zykloplegie durchgeführt werden. Hierfür wird bis zum ersten Geburtstag Mydriaticum und ab dem ersten Geburtstag Cyclopentolat empfohlen.

Die Leitlinie empfiehlt als primäre Maßnahme die Okklusionstherapie, bei der das besser sehende Auge abgeklebt wird. Ziel ist es, die visuelle Nachreifung des amblyopen Auges in der sensitiven Phase zu fördern.

Bildgebende Verfahren wie das MRT besitzen im Kindesalter laut Leitlinie eine relativ geringe Aussagekraft bezüglich der genauen Lokalisation von Funktionsstörungen. Sie werden jedoch zur Aufklärung der Ätiologie, beispielsweise zum Ausschluss von Tumoren oder einer periventrikulären Leukomalazie, empfohlen.

Der Begriff CVI wird in der Leitlinie für zerebral bedingte Sehstörungen verwendet, die deutliche Auswirkungen auf die visuelle Verarbeitung haben. Er dient in der Praxis dazu, zentral verursachte Sehstörungen von rein peripheren Augenproblemen abzugrenzen.

Es wird empfohlen, Therapieziele nach der SMART-Regel eindeutig zu formulieren. Die Leitlinie betont, dass sich die Ziele primär an der Teilhabe des Kindes im Alltag, in der Schule und in der Freizeit orientieren sollten.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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