G-BA2017

Venetoclax (CLL): Indikation und Leitlinien-Empfehlung

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Venetoclax (Handelsname Venclyxto) aus dem Jahr 2017. Das vorliegende Dokument liefert rein formale Verfahrensdaten und enthält keine klinischen Details zu Studienpopulationen oder dem genauen Ausmaß des Zusatznutzens.

Venetoclax wird im therapeutischen Gebiet der onkologischen Erkrankungen eingesetzt. Die spezifische Indikation in diesem Bewertungsverfahren (Vorgangsnummer 2017-01-01-D-266) ist die chronische lymphatische Leukämie (CLL).

Zum Zeitpunkt dieses Verfahrens war der Wirkstoff als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

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Verfahrensstatus und Aufhebung

Laut den Dokumenten des G-BA ist das Nutzenbewertungsverfahren aus dem Jahr 2017 mittlerweile abgeschlossen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in diesem Verfahren vom 15.06.2017 gefassten Beschlüsse vollständig aufgehoben wurden.

Nachfolgeverfahren und Orphan-Drug-Status

Die Aufhebung des ursprünglichen Beschlusses erfolgte durch ein nachfolgendes Nutzenbewertungsverfahren vom 01.12.2018. Grund hierfür war laut G-BA die Aufhebung des Orphan-Drug-Status für Venetoclax.

Das neue Verfahren bewertete den Wirkstoff als Monotherapie bei chronischer lymphatischer Leukämie. Die genauen klinischen Gründe für den Verlust des Orphan-Status gehen aus diesem rein administrativen Dokument nicht hervor.

Weitere historische Verfahren

Der G-BA listet neben dem ursprünglichen Verfahren von 2017 weitere abgeschlossene Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff auf:

  • Verfahren vom 01.12.2018

  • Verfahren vom 15.04.2020

  • Verfahren vom 15.06.2021

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der G-BA-Beschluss zu Venetoclax aus dem Jahr 2017 aufgehoben wurde und für aktuelle Informationen zum Zusatznutzen zwingend die Nachfolgeverfahren (ab 2018) herangezogen werden sollten.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA wurde der Wirkstoff für die Behandlung der chronischen lymphatischen Leukämie (CLL) im Bereich der onkologischen Erkrankungen bewertet.

Nein, die Dokumente zeigen, dass der Beschluss vom 15.06.2017 aufgehoben wurde. Er wurde durch ein neues Verfahren vom 01.12.2018 ersetzt.

Das neue Verfahren wurde laut G-BA aufgrund der Aufhebung des Orphan-Drug-Status (Arzneimittel für seltene Leiden) für Venetoclax eingeleitet.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Venetoclax (G-BA, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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