Screening-Beckenuntersuchung: USPSTF-Leitlinie
📋Auf einen Blick
- •Die Evidenz für routinemäßige Beckenuntersuchungen bei asymptomatischen, nicht schwangeren Frauen ab 18 Jahren ist unzureichend (I-Statement).
- •Nutzen und potenzielle Schäden der Untersuchung können aufgrund fehlender Daten nicht gegeneinander abgewogen werden.
- •Gezielte Screenings auf Zervixkarzinom, Gonorrhö und Chlamydien sind von dieser Aussage ausgenommen.
Hintergrund
Die gynäkologische Beckenuntersuchung ist ein häufiger Bestandteil der körperlichen Untersuchung. Die US Preventive Services Task Force (USPSTF) hat evaluiert, ob diese Untersuchung als Screening-Maßnahme bei asymptomatischen Frauen signifikante Auswirkungen auf die Morbidität und Mortalität von gynäkologischen Erkrankungen hat.
Zielgruppe
Die Empfehlung bezieht sich auf folgende Patientengruppe:
- Asymptomatische Frauen
- Nicht schwanger
- Alter ab 18 Jahren
- Kein erhöhtes Risiko für spezifische gynäkologische Erkrankungen
Kernaussage und Empfehlung
Die USPSTF kommt zu dem Schluss, dass die aktuelle Evidenz unzureichend ist, um das Verhältnis von Nutzen und potenziellen Schäden einer Screening-Beckenuntersuchung bei der definierten Zielgruppe zu beurteilen (I-Statement).
Es fehlt an ausreichender Evidenz bezüglich der Genauigkeit, des Nutzens und der potenziellen Schäden für die Früherkennung und Behandlung verschiedener gynäkologischer Erkrankungen.
Ausnahmen (Bestehende Screening-Empfehlungen)
Diese Aussage zur unzureichenden Evidenz gilt nicht für spezifische Erkrankungen, für die die USPSTF bereits separate, gezielte Screening-Empfehlungen ausgesprochen hat:
| Erkrankung | Etablierte Screening-Methode |
|---|---|
| Zervixkarzinom | Papanicolaou-Abstrich (Pap-Test) |
| Gonorrhö | Gezieltes Screening gemäß USPSTF-Vorgaben |
| Chlamydien | Gezieltes Screening gemäß USPSTF-Vorgaben |
💡Praxis-Tipp
Kommunizieren Sie bei asymptomatischen Patientinnen ohne erhöhtes Risiko offen, dass der routinemäßige Nutzen einer Beckenuntersuchung wissenschaftlich nicht belegt ist. Führen Sie etablierte Screenings (z.B. Pap-Abstrich) jedoch weiterhin leitliniengerecht durch.