G-BA2016

Teduglutid bei Kurzdarmsyndrom: Indikation bei Kindern

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Teduglutid aus dem Jahr 2016/2017. Das Verfahren befasst sich mit einem neuen Anwendungsgebiet des Wirkstoffs.

Teduglutid (Handelsname Revestive®) wird zur Behandlung des Kurzdarmsyndroms eingesetzt. Das Kurzdarmsyndrom ist ein Malabsorptionssyndrom, bei dem durch den Verlust von Darmabschnitten Nährstoffe und Flüssigkeiten nicht mehr ausreichend aus dem Verdauungstrakt aufgenommen werden können.

Der Wirkstoff ist als Orphan Drug (Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens) eingestuft. Das vorliegende Verfahren bewertet spezifisch den Einsatz bei pädiatrischen Betroffenen im Alter von 1 bis unter 18 Jahren.

Empfehlungen

Die Dokumentation des G-BA fasst das formale Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V zusammen. Da es sich um ein administratives Dokument handelt, sind die konkreten klinischen Studienergebnisse und das finale Ausmaß des Zusatznutzens im vorliegenden Textauszug nicht explizit aufgeführt, sondern in den verlinkten Beschlussdokumenten hinterlegt.

Eckdaten des Verfahrens

Laut G-BA-Dokumentation gelten für die Bewertung von Teduglutid (Revestive®) folgende formale Rahmenbedingungen:

  • Indikation: Neues Anwendungsgebiet für das Kurzdarmsyndrom bei Kindern und Jugendlichen (1 bis < 18 Jahre).

  • Therapeutisches Gebiet: Malabsorptionssyndrom (Krankheiten des Verdauungssystems).

  • Sonderstatus: Das Medikament ist als Orphan Drug klassifiziert, was eine Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 2 VerfO bedingt.

Bestandteile der Nutzenbewertung

Das Verfahren stützt sich laut G-BA auf mehrere Säulen der Evidenzbewertung:

  • Ein vom pharmazeutischen Unternehmer (Shire Deutschland GmbH) eingereichtes Dossier, bestehend aus vier Modulen.

  • Die Bewertung der Therapiekosten und Patientenzahlen durch das IQWiG.

  • Ein schriftliches Stellungnahmeverfahren sowie eine mündliche Anhörung.

Beschlussfassung

Das Verfahren wurde am 19.01.2017 mit einem offiziellen Beschluss abgeschlossen. Dieser Beschluss regelt die Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie für das neue Anwendungsgebiet.

Die detaillierten klinischen Ergebnisse, die zur Feststellung des Zusatznutzens führten, sind in den "Tragenden Gründen zum Beschluss" sowie der "Zusammenfassenden Dokumentation" festgehalten. Die Veröffentlichung des finalen Beschlusstextes erfolgte im Bundesanzeiger.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Verordnung von Teduglutid bei Kindern und Jugendlichen die spezifischen Vorgaben der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie maßgeblich sind, welche die detaillierten Ergebnisse dieser Nutzenbewertung widerspiegeln.

Häufig gestellte Fragen

Das G-BA-Verfahren bewertet den Einsatz von Teduglutid bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 1 bis unter 18 Jahren.

Teduglutid ist als Orphan Drug (Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens) klassifiziert. Dies beeinflusst die formalen Anforderungen der Nutzenbewertung.

Die konkreten Studiendetails und das Ausmaß des Zusatznutzens sind in den "Tragenden Gründen zum Beschluss" und der "Zusammenfassenden Dokumentation" des G-BA hinterlegt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Teduglutid (neues Anwendungsgebiet: Kurzdarmsyndrom, 1 bis < 18 Jahre) (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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