Fluorescein Alcon 10% Chargenrückruf: Rote-Hand-Brief
Hintergrund
Fluorescein-Natrium ist ein diagnostischer Farbstoff, der in der Augenheilkunde, insbesondere zur Fluoreszenzangiographie der Netzhaut und Aderhaut, eingesetzt wird. Arzneimittelsicherheitswarnungen wie Rote-Hand-Briefe dienen dazu, medizinisches Fachpersonal zeitnah über Risiken oder Qualitätsmängel zu informieren.
Diese Zusammenfassung basiert auf der kurzen Bekanntmachung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus dem Jahr 2009. Das Dokument informiert über einen spezifischen Chargenrückruf des Präparats Fluorescein Alcon 10%.
Empfehlungen
Das BfArM informiert in dem Rote-Hand-Brief über eine Rückrufaktion der Alcon Pharma GmbH.
Betroffene Chargen
Laut der Mitteilung werden in Deutschland spezifische Chargen des Präparats Fluorescein Alcon 10% (Wirkstoff: Fluorescein-Natrium) zurückgerufen. Es wird darauf hingewiesen, dass folgende Chargennummern von dem Rückruf betroffen sind:
- Charge 160621F bis einschließlich Charge 165639F
Weitere klinische Handlungsanweisungen oder Details zu den Hintergründen des Qualitätsmangels gehen aus dem kurzen Bekanntmachungstext nicht hervor.
💡Praxis-Tipp
Bei der Verwendung von Fluorescein Alcon 10% aus älteren Beständen wird empfohlen, die Chargennummern systematisch zu überprüfen. Die vom Rückruf betroffenen Chargen (160621F bis 165639F) dürfen laut der Sicherheitswarnung nicht mehr am Patienten angewendet werden.
Häufig gestellte Fragen
Laut dem Rote-Hand-Brief des BfArM ruft die Alcon Pharma GmbH die Chargen 160621F bis 165639F zurück.
Das Präparat enthält den diagnostischen Farbstoff Fluorescein-Natrium. Dieser wird standardmäßig in der ophthalmologischen Diagnostik eingesetzt.
Die Sicherheitsinformation des BfArM wurde am 15.12.2009 publiziert. Sie informierte das Fachpersonal über den anstehenden Chargenrückruf in Deutschland.
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Quelle: Rote-Hand-Brief zu Fluorescein Alcon® 10%: Chargenrückruf (BfArM, 2009). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.