G-BA2020

Perampanel: Therapie primär generalisierter Anfälle

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Perampanel (Handelsname Fycompa) durchgeführt. Gegenstand des Verfahrens ist ein neues Anwendungsgebiet in der Neuropädiatrie.

Perampanel ist ein Antiepileptikum, das zur Behandlung verschiedener Anfallsformen eingesetzt wird. Die aktuelle Bewertung aus dem Jahr 2021 fokussiert sich auf die Erweiterung der Zulassung für eine spezifische pädiatrische Altersgruppe.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Beschlusses vom 03.06.2021. Der Text dokumentiert die formalen Schritte des Bewertungsverfahrens für die neue Indikation.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert die zugelassenen Anwendungsgebiete gemäß der Fachinformation für Perampanel.

Zugelassene Anwendungsgebiete

Laut Dokument wird Perampanel als Zusatztherapie bei folgenden Indikationen eingesetzt:

  • Bei fokalen Anfällen (mit oder ohne sekundäre Generalisierung) für Personen ab einem Alter von 4 Jahren.

  • Bei primär generalisierten tonisch-klonischen Anfällen im Rahmen einer idiopathischen generalisierten Epilepsie (IGE) für Personen ab 7 Jahren.

Gegenstand der aktuellen Bewertung

Das spezifische Nutzenbewertungsverfahren bezieht sich auf eine Indikationserweiterung. Es wird der Einsatz bei primär generalisierten Anfällen für die Altersgruppe der 7- bis unter 12-Jährigen bewertet.

Zusatznutzen und Vergleichstherapie

Das vorliegende administrative Dokument verweist für die Definition der zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZVT) sowie für das konkrete Ausmaß des Zusatznutzens auf die detaillierten Beschlusstexte. Diese entscheidenden Informationen sind laut G-BA in den tragenden Gründen und dem Beschlusstext vom 03.06.2021 dokumentiert und im Kurztext nicht explizit aufgeführt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass für die genaue Definition der zweckmäßigen Vergleichstherapie und das Ausmaß des Zusatznutzens von Perampanel bei 7- bis unter 12-Jährigen die vollständigen Beschlusstexte des G-BA vom 03.06.2021 herangezogen werden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Das Nutzenbewertungsverfahren bezieht sich auf Kinder im Alter von 7 bis unter 12 Jahren. Es betrifft den Einsatz bei primär generalisierten Anfällen.

Laut Fachinformation wird der Wirkstoff bei fokalen Anfällen mit oder ohne sekundäre Generalisierung ab einem Alter von 4 Jahren eingesetzt.

Die spezifische zweckmäßige Vergleichstherapie sowie das Ausmaß des Zusatznutzens sind in den tragenden Gründen und dem Beschlusstext des G-BA vom 03.06.2021 dokumentiert.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Perampanel (Neues Anwendungsgebiet: Epilepsie, prim. generalisierte Anfälle, 7 bis < 12 Jahre) (G-BA, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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