G-BA2016

Nivolumab bei NSCLC: Indikation nach Chemotherapie

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den Verfahrensdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2016. Gegenstand ist die Nutzenbewertung des monoklonalen Antikörpers Nivolumab (Opdivo).

Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) macht den Großteil aller Lungenkrebserkrankungen aus. Die Nicht-Plattenepithelhistologie stellt dabei eine häufige Untergruppe dar, für die zielgerichtete Immuntherapien eine wichtige Behandlungsoption in der Onkologie darstellen.

Das vorliegende Verfahren bewertet ein neues Anwendungsgebiet für den Wirkstoff. Es richtet sich an erwachsene Personen, die bereits eine systemische Vorbehandlung erhalten haben.

Empfehlungen

Der G-BA formuliert in seinem Beschluss vom 20.10.2016 folgende Eckpunkte zum Anwendungsgebiet:

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Dokument ist Nivolumab für eine spezifische Gruppe mit Lungenkrebs indiziert. Die Zulassung umfasst die Behandlung von Erwachsenen.

Folgende Kriterien müssen für den Einsatz gemäß diesem Beschluss erfüllt sein:

  • Vorliegen eines nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC)

  • Es handelt sich um eine Nicht-Plattenepithelhistologie

  • Die Erkrankung ist lokal fortgeschritten oder metastasiert

  • Es erfolgte bereits eine vorherige Chemotherapie

Zweckmäßige Vergleichstherapie und Zusatznutzen

Die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZVT) ist ein zentraler Bestandteil der G-BA-Bewertung. Das vorliegende Kurzprofil verweist für die genaue Definition der ZVT explizit auf die tragenden Gründe des Beschlusses.

Ebenso wird für das genaue Ausmaß des Zusatznutzens auf den vollständigen Beschlusstext der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) verwiesen. Diese inhaltlichen Details zur finalen Bewertung sind im vorliegenden Verfahrenssteckbrief nicht aufgeführt und müssen den Originaldokumenten entnommen werden.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die G-BA-Bewertung für Nivolumab in dieser Indikation explizit eine vorherige Chemotherapie als Voraussetzung für die Behandlung definiert.

Häufig gestellte Fragen

Das Verfahren bezieht sich auf das lokal fortgeschrittene oder metastasierte nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC). Spezifisch geht es um die Nicht-Plattenepithelhistologie.

Das Dokument gibt an, dass die Behandlung mit Nivolumab in diesem Anwendungsgebiet erst nach einer vorherigen Chemotherapie indiziert ist.

Die genaue Definition der zweckmäßigen Vergleichstherapie sowie das Ausmaß des Zusatznutzens sind in den tragenden Gründen und dem Beschlusstext des G-BA vom 20.10.2016 aufgeführt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Nivolumab (neues Anwendungsgebiet: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, Nicht-Plattenepithelhistologie, nach vorheriger Chemotherapie) (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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