G-BA2015

Nivolumab bei NSCLC (Plattenepithel): G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2015 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2015)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das vorliegende Dokument fasst die administrativen Rahmendaten des Nutzenbewertungsverfahrens des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2016 zusammen. Es behandelt den Wirkstoff Nivolumab (Handelsname Opdivo) in einem damals neuen Anwendungsgebiet.

Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) ist eine der häufigsten Krebserkrankungen, wobei die plattenepitheliale Histologie einen spezifischen Subtyp darstellt. Im fortgeschrittenen oder metastasierten Stadium sind die therapeutischen Optionen oft limitiert.

Nivolumab ist ein immunonkologischer Wirkstoff, der in die Regulation des Immunsystems eingreift. Die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V ist in Deutschland maßgeblich für die Erstattung und den Einsatz innovativer Arzneimittel in der vertragsärztlichen Versorgung.

Empfehlungen

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Rahmendaten der G-BA-Nutzenbewertung. Der Beschluss definiert das genaue Anwendungsgebiet für den Wirkstoff.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA ist Nivolumab für folgende spezifische Indikation vorgesehen:

  • Behandlung des lokal fortgeschrittenen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC).

  • Behandlung des metastasierten nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC).

  • Die Zulassung beschränkt sich auf Tumore mit plattenepithelialer Histologie.

  • Der Einsatz ist indiziert nach einer vorherigen Chemotherapie.

  • Die Anwendung ist auf erwachsene Personen beschränkt.

Verfahrensdetails

Das Nutzenbewertungsverfahren wurde am 04.02.2016 formal abgeschlossen. Die Festlegungen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie sowie die tragenden Gründe sind in den entsprechenden Anlagen der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) dokumentiert.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Indikationsstellung für Nivolumab in diesem spezifischen Anwendungsgebiet streng an das Vorliegen einer plattenepithelialen Histologie gebunden ist. Zudem wird ein Einsatz laut Dokument erst nach einer bereits erfolgten Chemotherapie beschrieben. Eine genaue histologische Sicherung vor Therapiebeginn ist daher essenziell.

Häufig gestellte Fragen

Der G-BA bewertete Nivolumab für das lokal fortgeschrittene oder metastasierte nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC). Voraussetzung für dieses Anwendungsgebiet ist eine plattenepitheliale Histologie sowie eine vorherige Chemotherapie bei Erwachsenen.

Der Wirkstoff Nivolumab wird unter dem Handelsnamen Opdivo vertrieben. Der pharmazeutische Unternehmer in diesem Bewertungsverfahren ist Bristol-Myers Squibb.

Nein, laut dem G-BA-Dokument bezieht sich dieses spezifische Anwendungsgebiet ausdrücklich auf den Einsatz nach einer vorherigen Chemotherapie. Es handelt sich somit um eine Zweit- oder Folgelinientherapie.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Nivolumab (neues Anwendungsgebiet: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, Plattenepithelhistologie, nach vorheriger Chemotherapie) (G-BA, 2015). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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