G-BA2018

Nivolumab bei Melanom (adjuvant): G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Nivolumab (Opdivo®) aus dem Jahr 2018/2019. Das Dokument behandelt ein neues Anwendungsgebiet des Wirkstoffs in der Onkologie.

Da der Quelltext rein administrativer Natur ist, dient diese Zusammenfassung der Übersicht des Verfahrens. Das maligne Melanom ist ein aggressiver Hautkrebs, der zur Metastasierung neigt. Eine adjuvante Therapie wird nach der operativen Entfernung des Tumors eingesetzt, um das Risiko eines Rückfalls zu minimieren.

Es wird im Dokument explizit darauf hingewiesen, dass der hier beschriebene Beschluss vom 21.02.2019 durch eine spätere Neubewertung nach Fristablauf am 01.04.2021 aufgehoben und ersetzt wurde.

Empfehlungen

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Der G-BA-Beschluss bezieht sich auf die Zulassungserweiterung von Nivolumab. Gemäß den eingereichten Unterlagen der Fachinformation gilt folgende Indikation:

  • Einsatz als Monotherapie

  • Behandlung von Erwachsenen

  • Adjuvante Behandlung des Melanoms

  • Voraussetzung ist eine Lymphknotenbeteiligung oder Metastasierung

  • Die Therapie erfolgt nach vollständiger Resektion des Tumors

Verfahrensstatus und Gültigkeit

Das Nutzenbewertungsverfahren liefert wichtige administrative Rahmenbedingungen für den Einsatz des Medikaments:

  • Der ursprüngliche Beschluss wurde am 21.02.2019 gefasst.

  • Die Gültigkeit dieses spezifischen Beschlusses war befristet.

  • Gemäß G-BA wurde dieser Beschluss durch das nachfolgende Verfahren vom 01.04.2021 aufgehoben.

Dosierung

WirkstoffHandelsnameTherapieartIndikationZielgruppe
NivolumabOpdivo®MonotherapieMelanom (adjuvant, nach Resektion, mit Lymphknotenbefall/Metastasen)Erwachsene
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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der G-BA-Beschluss aus dem Jahr 2019 zur adjuvanten Therapie des Melanoms mit Nivolumab durch eine neuere Bewertung aus dem Jahr 2021 abgelöst wurde. Für die aktuelle klinische Praxis und Verordnungsfähigkeit ist es essenziell, die jeweils gültigen, aktualisierten Beschlüsse des G-BA heranzuziehen.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokument richtet sich die Bewertung an erwachsene Personen mit einem Melanom. Voraussetzung für die Behandlung ist eine Lymphknotenbeteiligung oder Metastasierung nach einer bereits erfolgten, vollständigen Resektion.

Gemäß der im Beschluss zitierten Fachinformation ist Nivolumab in diesem spezifischen Anwendungsgebiet als Monotherapie indiziert.

Das Dokument gibt an, dass der Beschluss vom 21.02.2019 befristet war. Er wurde durch das nachfolgende Nutzenbewertungsverfahren vom 01.04.2021 offiziell aufgehoben.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Nivolumab (neues Anwendungsgebiet: Melanom, adjuvante Therapie) (G-BA, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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