Nivolumab (NSCLC): Neoadjuvante und adjuvante Therapie
Hintergrund
Dieser Artikel fasst den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung des Wirkstoffs Nivolumab (Handelsname Opdivo) zusammen. Das Verfahren bezieht sich auf ein neues Anwendungsgebiet in der Onkologie.
Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) erfordert in frühen, resezierbaren Stadien häufig multimodale Therapieansätze, um das Rezidivrisiko zu senken. Immunonkologische Therapien wie der PD-1-Inhibitor Nivolumab spielen hierbei eine zunehmend wichtige Rolle.
Diese Zusammenfassung basiert auf den veröffentlichten Eckdaten und dem Verfahrensablauf des G-BA-Beschlusses vom Dezember 2025.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass die Indikationsstellung für das perioperative Nivolumab-Regime zwingend den Nachweis einer Tumorzell-PD-L1-Expression von mindestens 1 % erfordert.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA-Dokumenten ist die Therapie für das resezierbare nicht-kleinzellige Lungenkarzinom bei Erwachsenen mit hohem Rezidivrisiko indiziert.
Die Leitlinie beschreibt den neoadjuvanten Einsatz von Nivolumab in Kombination mit einer platinbasierten Chemotherapie.
Nach der Resektion wird Nivolumab gemäß den Zulassungsunterlagen als Monotherapie weitergeführt.
Es wird eine Tumorzell-PD-L1-Expression von mindestens 1 % vorausgesetzt.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Nivolumab (Neues Anwendungsgebiet: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, PD-L1-Expression ≥ 1 %, neoadjuvante und adjuvante (G-BA, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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