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Alkoholprävention an Schulen: NICE-Leitlinie NG135

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf NICE Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Alkoholaufklärung sollte als 'Whole-School-Approach' in den regulären Lehrplan integriert werden.
  • Ein 'Spiralcurriculum' wird empfohlen, um Inhalte altersgerecht mit zunehmender Komplexität zu vermitteln.
  • Abschreckungstaktiken ('Scare Tactics') und reine Frontalbeschallung sind zu vermeiden.
  • Gezielte Interventionen für gefährdete Schüler erfordern Zustimmung und dürfen nicht stigmatisieren.
  • Bei Gruppeninterventionen dürfen Altersgruppen nicht gemischt werden, um ungesundes Trinkverhalten nicht zu normalisieren.
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Hintergrund

Die NICE-Leitlinie NG135 befasst sich mit Alkohol-Interventionen an weiterführenden Schulen. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 18 Jahren in Vollzeitausbildung sowie junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SEND) bis zum Alter von 25 Jahren. Alkoholkonsum in jungen Jahren erhöht das Risiko für Abhängigkeit, Verletzungen und Entwicklungsstörungen.

GruppeStatistik / Prävalenz (England)
11- bis 15-Jährige44 % haben bereits Alkohol probiert
11- bis 15-Jährige10 % tranken in der letzten Woche (Ø 9,6 Einheiten)
Mädchen (11-15 J.)11 % berichten von Trunkenheit in den letzten 4 Wochen
Jungen (11-15 J.)7 % berichten von Trunkenheit in den letzten 4 Wochen

Universelle Alkoholaufklärung

Die Leitlinie empfiehlt einen Whole-School-Approach, bei dem die Alkoholaufklärung in den regulären Lehrplan integriert wird.

  • Spiralcurriculum: Inhalte sollen alters- und entwicklungsgerecht mit zunehmender Komplexität vermittelt werden.
  • Positiver Ansatz: Schüler sollen zu informierten, gesunden Entscheidungen befähigt werden. Diskussionen sind aktiv zu fördern.
  • Vermeidung von Schäden: Abschreckungstaktiken ("Scare Tactics") und reine Informationsvermittlung (z. B. nur durch Vorträge oder Flyer) sind strikt zu vermeiden.
  • Externe Unterstützung: Schulkrankenschwestern oder Suchtberatungsstellen können einbezogen werden, sofern ihre Inhalte mit dem schulischen Lehrplan übereinstimmen.

Gezielte Interventionen (Targeted Interventions)

Für Schüler, die als besonders gefährdet für Alkoholmissbrauch gelten, sollten spezifische Maßnahmen ergriffen werden.

MaßnahmeZielgruppeBemerkung
Individuelle / Gruppen-InterventionGefährdete SchülerZustimmung des Schülers oder der Eltern ist zwingend einzuholen.
RisikobewertungGefährdete SchülerSpezifische Risikofaktoren und Verhaltensauffälligkeiten müssen individuell ermittelt werden.
Gruppen-ZusammenstellungGefährdete SchülerKeine Altersmischung, um die Normalisierung ungesunden Trinkverhaltens zu vermeiden.

Bei der Auswahl der Schüler ist zwingend darauf zu achten, dass diese nicht stigmatisiert werden oder ihr Selbstwertgefühl negativ beeinflusst wird.

Safeguarding und Überweisung

Alkoholaufklärung kann dazu führen, dass Schüler sensible Informationen preisgeben. Schulen müssen sicherstellen, dass:

  • Alle Beteiligten die schulischen Prozesse für vertrauliche Offenlegungen kennen.
  • Schüler verstehen, wie sie Bedenken äußern können und wie mit diesen umgegangen wird.
  • Klare Überweisungswege (z. B. zu Schulkrankenschwestern, Schulsozialarbeitern oder externen Suchtberatungsstellen) etabliert sind.
  • Schüler und Eltern in den Überweisungsprozess an externe Dienste einbezogen werden.

💡Praxis-Tipp

Verzichten Sie bei der Aufklärung von Jugendlichen auf reine Abschreckungstaktiken ('Scare Tactics'). Fördern Sie stattdessen einen positiven, diskussionsbasierten Ansatz, der strikt auf die Reife und das Alter der Schüler abgestimmt ist.

Häufig gestellte Fragen

Für Schüler im Alter von 11 bis 18 Jahren in Vollzeitausbildung sowie für junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SEND) bis 25 Jahre.
Ein Lehrplan, bei dem dieselben Themen während der Schulzeit mit zunehmender Komplexität wiederholt werden, um das Wissen altersgerecht zu vertiefen.
Um zu verhindern, dass ungesundes Trinkverhalten normalisiert wird, beispielsweise wenn jüngere Schüler das Verhalten älterer Schüler übernehmen.
Nein, die Leitlinie rät ausdrücklich von Abschreckungstaktiken ('Scare Tactics') und reiner Informationsvermittlung (z. B. nur durch Flyer) ab.

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