Nachholimpfungen: Schema bei unterbrochenen Impfserien
Hintergrund
Diese Zusammenfassung basiert auf den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Ständigen Impfkommission (STIKO) zum Thema Nachholimpfungen. Ein vollständiger Impfschutz ist essenziell, um sowohl die individuelle Immunität als auch die Herdenimmunität in der Bevölkerung aufrechtzuerhalten.
Im klinischen Alltag kommt es häufig vor, dass Personen mit unvollständigem oder unklarem Impfstatus vorstellig werden. Oftmals wurden Grundimmunisierungen unterbrochen oder Auffrischimpfungen versäumt.
Die Leitlinie adressiert die Unsicherheit im Umgang mit solchen Impflücken. Sie definiert klare Prinzipien für die Fortführung begonnener Impfserien bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Empfehlungen
Die RKI/STIKO-Leitlinie formuliert folgende Kernprinzipien für Nachholimpfungen:
Grundprinzipien bei Impflücken
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Laut Leitlinie gibt es grundsätzlich keine unzulässig großen Abstände zwischen einzelnen Impfungen.
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Es wird betont, dass eine für viele Jahre unterbrochene Grundimmunisierung in der Regel nicht neu begonnen werden muss.
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Auch versäumte Auffrischimpfungen können gemäß den Empfehlungen jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
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Es gilt der Leitsatz: Jede Impfung zählt!
Umgang mit Teilimmunisierten
Bei teilimmunisierten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gelten folgende Vorgaben:
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Bisher dokumentierte Impfungen werden vollständig angerechnet.
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Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass der empfohlene Mindestabstand zwischen den einzelnen Impfstoffdosen nicht unterschritten wurde.
Aufbau eines Langzeitschutzes
Für den Aufbau eines lang anhaltenden Impfschutzes hebt die Leitlinie einen Aspekt besonders hervor:
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Der empfohlene Mindestabstand zwischen der vorletzten und der letzten Impfung der Grundimmunisierung darf nicht unterschritten werden.
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Dieser Abstand beträgt laut RKI in den meisten Fällen 6 Monate.
💡Praxis-Tipp
Ein häufiger Fehler im Praxisalltag ist der Neustart einer kompletten Impfserie nach einer jahrelangen Pause. Die RKI-Empfehlung stellt klar, dass jede dokumentierte Impfung zählt und lediglich die fehlenden Dosen ergänzt werden sollten, solange die Mindestabstände – insbesondere die 6 Monate vor der letzten Dosis der Grundimmunisierung – eingehalten wurden.
Häufig gestellte Fragen
Laut RKI/STIKO muss eine unterbrochene Grundimmunisierung in der Regel nicht neu begonnen werden, selbst wenn die Pause viele Jahre betrug. Es werden lediglich die fehlenden Impfdosen ergänzt.
Die Leitlinie stellt klar, dass es grundsätzlich keine unzulässig großen Abstände zwischen Impfungen gibt. Jede dokumentierte Impfung zählt für den Immunaufbau.
Es wird empfohlen, den Mindestabstand zwischen den einzelnen Impfstoffdosen nicht zu unterschreiten. Besonders wichtig für den Langzeitschutz ist laut RKI der Abstand zwischen der vorletzten und letzten Impfung der Grundimmunisierung, welcher meist 6 Monate beträgt.
Nein, gemäß den Empfehlungen verfallen dokumentierte Impfungen nicht. Eine nicht rechtzeitig verabreichte Auffrischimpfung kann jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
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Quelle: RKI: Nachholimpfungen (RKI/STIKO, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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