Harnsediment (SEDBF): Gesundheit.gv.at Leitlinie

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: Gesundheit.gv.at (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die mikroskopische Begutachtung des Harnsediments (SEDBF) ist eine weiterführende labordiagnostische Untersuchung. Sie wird im Anschluss an eine Harnteststreifenuntersuchung (Harnstatus) durchgeführt.

Zur Herstellung des Sediments wird der Urin zentrifugiert. Der Überstand wird verworfen, und der verbleibende Bodensatz wird mikroskopisch auf einem Objektträger beurteilt.

Diese Zusammenfassung basiert auf den Informationen des Gesundheitsportals Gesundheit.gv.at.

Empfehlungen

Indikation

Laut Leitlinie von Gesundheit.gv.at ist die Untersuchung des Harnsediments indiziert, wenn der Harnteststreifen bei mindestens einem der folgenden Parameter positiv reagiert:

  • Rote Blutkörperchen (Erythrozyten)

  • Roter Blutfarbstoff (Hämoglobin)

  • Weiße Blutkörperchen (Leukozyten)

  • Nitrit

Mikroskopische Befunde

Bei der Begutachtung können laut Quelle verschiedene Strukturen identifiziert werden. Dazu zählen Zellen (Erythrozyten, Leukozyten, Epithelzellen), Kristalle (Harnsäure, Oxalsäure) sowie Zylinder.

Zudem wird auf das mögliche Vorhandensein von Bakterien, Pilzen und Kleinstlebewesen wie Protozoen (z.B. Trichomonaden) hingewiesen.

Referenzwerte

Die Befundung erfolgt meist semiquantitativ (von "vereinzelt" bis "massenhaft") oder bezogen auf das Volumen beziehungsweise das Gesichtsfeld (GF). Für die meisten Strukturen existieren keine festen Referenzwerte.

Für Blutzellen gibt die Leitlinie folgende Referenzbereiche als Orientierung an:

ParameterReferenzwert pro Mikroliter (µL)Referenzwert pro Gesichtsfeld (GF)
Erythrozyten0 - 50 - 2
Leukozyten0 - 3< 5

Weiterführende Diagnostik

Als weiterführende Untersuchung wird die Harnzytologie genannt. Hierbei wird das Sediment mit speziellen Farbstoffen (z.B. nach Papanicolaou oder May-Grünwald-Giemsa) gefärbt, um beispielsweise Tumorzellen bei einem Harnblasenkarzinom nachzuweisen.

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Referenzwerte lediglich als Orientierungshilfe dienen. Die Interpretation des Harnsediments muss stets im klinischen Gesamtbild unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht, Anamnese und Medikation erfolgen. Auch bei Werten innerhalb des Referenzbereichs kann eine unentdeckte Erkrankung vorliegen.

Häufig gestellte Fragen

Die Untersuchung wird laut Leitlinie durchgeführt, wenn der Urinstreifentest Auffälligkeiten zeigt. Dies betrifft insbesondere positive Reaktionen auf Erythrozyten, Hämoglobin, Leukozyten oder Nitrit.

Als Orientierungswert gibt die Quelle 0 bis 5 Erythrozyten pro Mikroliter an. Alternativ gelten 0 bis 2 Erythrozyten pro mikroskopischem Gesichtsfeld als unauffällig.

Kristalle (wie Harnsäure oder Oxalsäure) und Zylinder sind mikroskopische Strukturen, die im Harnsediment nachgewiesen werden können. Die Leitlinie gibt für diese Parameter keine festen Referenzwerte an, weshalb die klinische Einordnung individuell erfolgen muss.

Für den Nachweis von Tumorzellen, etwa bei einem Harnblasenkarzinom, wird eine Harnzytologie empfohlen. Dabei wird das Harnsediment mit speziellen Methoden (z.B. nach Papanicolaou) gefärbt und mikroskopisch-morphologisch untersucht.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: Laborwert: Harnsediment (Gesundheit.gv.at, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien