Tabakentwöhnung: Nikotinersatz, Vareniclin und DiGAs
Hintergrund
Der vorliegende Rapid Report des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aus dem Jahr 2025 fasst evidenzbasierte Möglichkeiten der Tabakentwöhnung zusammen. Die Erstellung erfolgte im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Hintergrund der Beauftragung sind die Beratungen über die Einführung eines Lungenkrebs-Screenings mittels Niedrigdosis-Computertomografie. In diesem Kontext soll Versicherten eine verständliche und fundierte Entscheidungshilfe zum Rauchstopp zur Verfügung gestellt werden.
Tabakrauch stellt eine erhebliche gesundheitliche Belastung dar, wobei das enthaltene Nikotin zu einer starken körperlichen Abhängigkeit führt. Ein plötzlicher Verzicht löst häufig unangenehme Entzugserscheinungen aus, weshalb strukturierte Entwöhnungsprogramme die Erfolgschancen deutlich erhöhen.
💡Praxis-Tipp
Laut IQWiG-Bericht wird die höchste Erfolgsquote beim Rauchstopp durch eine Kombination aus verhaltenstherapeutischen Maßnahmen (Beratung, Kurse) und medikamentöser Unterstützung erreicht. Zudem wird betont, dass Rückschläge normal sind und Betroffene ermutigt werden sollten, nach einem erfolglosen Versuch weitere Anläufe zu unternehmen.
Häufig gestellte Fragen
Der IQWiG-Bericht bestätigt einen nachweislichen Nutzen für Nikotinersatztherapien (wie Pflaster oder Kaugummis) sowie für das rezeptpflichtige Medikament Vareniclin. Für Bupropion und Cytisin ist die Evidenzlage laut Bericht unklarer.
Bei einer schwerer Tabakabhängigkeit können die Kosten für Nikotinersatztherapien oder Vareniclin von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einem zertifizierten Entwöhnungsprogramm.
Als mögliche Nebenwirkungen von Vareniclin nennt die Information Übelkeit sowie vorübergehende Schlafstörungen. Auch das Auftreten von seltsamen Träumen wird als Begleiterscheinung beschrieben.
Ja, es gibt zertifizierte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zur Unterstützung des Rauchstopps. Diese können ärztlich verordnet und von den Krankenkassen erstattet werden.
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Quelle: IQWiG P24-03: Gesundheitsinformation zu Möglichkeiten der Tabakentwöhnung (IQWiG, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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